Arbeitnehmer in Deutschland müssen mit steigendem Einkommen einen höheren Prozentsatz als Einkommenssteuer an den Fiskus abführen – selbst wenn das Lohnplus nur die Inflation ausgleicht. Von dieser „kalten Progression“ sind insbesondere Beschäftigte mit mittlerem Einkommen betroffen – die Gestaltung des Steuertarifs führt zum „Mittelstandsbauch“ in den Durchschnittssteuersätzen. Das Institut der deutschen Wirtschaft Köln (IW) schlägt zwei Reformen vor, die hier Abhilfe schaffen.

Reformen sind finanzierbar
Um die kalte Progression zu beseitigen, müssen die steuerlichen Einkommensgrenzen jährlich mindestens um die Inflationsrate angepasst werden. Denkbar ist aber auch, die durchschnittlichen Lohn- und Gehaltssteigerungen zur Grundlage der Indexierung zu machen. Ein solchermaßen bereinigter Tarif würde den Fiskus im ersten Jahr knapp 5 Milliarden Euro kosten; ein allein um den Preisanstieg korrigierter Tarif zöge Steuerausfälle von 3,8 Milliarden Euro nach sich. Zum Abbau des Mittelstandsbauchs schlägt das IW Köln vor, zwischen dem Grundfreibetrag von derzeit 7.664 Euro und 52.152 Euro – ab hier gilt der Spitzensteuersatz – einen linearen Tarif anzuwenden. Dies würde z.B. die Steuerschuld eines Ledigen, der jährlich 20.000 Euro verdient, um 538 Euro bzw. 19 Prozent verringern. Die Maßnahme ließe das Steueraufkommen zwar um 23,8 Milliarden Euro sinken. Angesichts der konjunkturbedingten Mehreinnahmen sollte die Reform aber finanzierbar sein.
Ralph Brügelmann
Zur Reform der Einkommensteuer – ein IW-Vorschlag
IW-Trends 3/2008

Bei schneller Rückkehr sind es 4 Prozent
Der „echte“ Lohnabstand zwischen erwerbstätigen Männern und Frauen betrug in Deutschland im Jahr 2008 knapp 13 Prozent. Zu diesem Ergebnis kommt das Institut der deutschen Wirtschaft Köln (IW).
IW
Belastung für den Staat
Die von den Gewerkschaften geforderte Einführung eines Mindestlohns von 8,50 Euro die Stunde führt bei Fiskus und Sozialversicherung je nach Höhe der Arbeitsplatzverluste zu Mindereinnahmen von jährlich bis zu 6,6 Milliarden Euro. Das Institut der deutschen ...
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