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Privatschulen Pressemitteilung Nr. 23 4. Juli 2011

Finanziell benachteiligt

Schulen in freier Trägerschaft erhalten deutlich weniger öffentliche Mittel als staatliche Schulen, obwohl die Privatschulen einen gesetzlichen Anspruch auf angemessene staatliche Finanzhilfe haben. Im Schnitt decken die staatlichen Zuschüsse nur etwa 50 bis 60 Prozent der tatsächlichen Kosten des Privatschulbetriebs.

Am größten ist die Lücke zwischen staatlichen Zuwendungen und tatsächlichen Kosten bei den Privatschulen in Hessen: Um den Lehrbetrieb betriebswirtschaftlich betrachtet komplett zu gewährleisten, hätte der Staat dort 2007 fast 5.200 Euro je Schüler mehr zahlen müssen, als er an die freien Träger überwiesen hat. Am geringsten war der Fehlbetrag in Brandenburg, wo sich die Finanzierungslücke der Privatschulen auf annähernd 1.800 Euro pro Schüler summierte. Um diese Finanzlöcher zu stopfen, verlangen deshalb viele Schulen in freier Trägerschaft Schulgebühren. Zur Existenzsicherung müssen Privatschulen zudem zunehmend auf Sponsoren, Spendengelder, Eigenmittel und Verschuldung zurückgreifen.

Helmut E. KleinPrivatschulfinanzierung im Kalkül staatlicher Unterfinanzierung und der Wettbewerbsbeschränkung
IW-Trends 2/2011

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