Einem noch von Rot-Grün beschlossenen Gesetz zufolge werden Selbstständige seit Februar 2006 unter bestimmten Voraussetzungen in die Arbeitslosenversicherung aufgenommen. Die neue Regelung bringt allerdings ein ökonomisch nicht zu rechtfertigendes Missverhältnis zwischen geringen Beiträgen und großzügigen Leistungen mit sich.
Einladung zum Missbrauch
Denn für den pauschal auf dem niedrigen Niveau von 39,81 Euro festgesetzten Beitrag erhält etwa ein selbstständiger Akademiker, je nach Familienstand, im Bedarfsfall bis zu 1.364 Euro im Monat. Wie preisgünstig er diese Leistung erwirbt, zeigt ein Vergleich mit einem normalen Arbeitnehmer. Soll dieser das Recht auf ein ebenso hohes Arbeitslosengeld haben, müssen für ihn monatlich stolze 191 Euro als Beitrag eingezahlt werden – bei einem Eigenanteil von immerhin 96 Euro. Die Selbstständigen werden somit in der Arbeitslosenversicherung mit bis zu 151 Euro von den abhängig Beschäftigten subventioniert.
Vor allem aber lädt das rot-grüne Konstrukt förmlich zum Missbrauch ein. Denn es bietet einem sozialversicherungspflichtig Beschäftigten die Möglichkeit, sich auf gut Glück selbstständig zu machen und bei ausbleibenden Aufträgen ohne Prüfung auf Bedürftigkeit das Arbeitslosengeld zu kassieren. Im Extremfall könnte ein Selbstständiger zwölf Monate in die Arbeitslosenversicherung einzahlen und sich dann mit deren Leistungen einen bis zu sechsmonatigen Urlaub gönnen.
Bei schneller Rückkehr sind es 4 Prozent
Der „echte“ Lohnabstand zwischen erwerbstätigen Männern und Frauen betrug in Deutschland im Jahr 2008 knapp 13 Prozent. Zu diesem Ergebnis kommt das Institut der deutschen Wirtschaft Köln (IW).
IW
Belastung für den Staat
Die von den Gewerkschaften geforderte Einführung eines Mindestlohns von 8,50 Euro die Stunde führt bei Fiskus und Sozialversicherung je nach Höhe der Arbeitsplatzverluste zu Mindereinnahmen von jährlich bis zu 6,6 Milliarden Euro. Das Institut der deutschen ...
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