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Energiekonzept Pressemitteilung Nr. 42 23. September 2010

Bundesregierung muss nachsteuern

„Das neue Energiekonzept der Bundesregierung erfüllt die Anforderungen an eine zukunftsorientierte Energiepolitik nur bedingt“, fasst Prof. Michael Hüther, Direktor des Instituts der deutschen Wirtschaft Köln (IW), eine Stellungnahme des Instituts zusammen.

Deshalb gilt es nachzusteuern: „Das neue Energiekonzept muss den drei gleichgewichtigen Zielen Wirtschaftlichkeit, Versorgungssicherheit und Umweltverträglichkeit besser gerecht werden“, fordert Hüther. Dazu ist es unter anderem notwendig, die in Deutschland besonders hohen Belastungen der Industrie mit Energiesteuern und weiteren Abgaben spürbar zu senken, um die internationale Wettbewerbsfähigkeit der hiesigen Unternehmen zu sichern. Vor allem im Hinblick auf die angestrebte Steigerung des Anteils erneuerbarer Energien müssen deren Kosten reduziert werden. Hierzu gilt es, die Belastungen durch das Erneuerbare-Energien-Gesetz zu begrenzen.

Zugleich müssen künftige Energieoptionen durch umfassende Forschungs- und Entwicklungsanstrengungen erschlossen werden. Bei alldem darf die Politik auch fossile Energieträger nicht vernachlässigen. Entsprechend ist die Modernisierung des vorhandenen Kraftwerkparks aus ökonomischen und ökologischen Gründen notwendig. Zudem sollten die Chancen der Abscheidung und Speicherung von Kohlendioxid genutzt werden. Und schließlich setzt die auch unter Klimaschutzgesichtspunkten sinnvolle Verlängerung der Kernkraftwerkslaufzeiten finanzielle Mittel frei. Diese sollten zu einem nennenswerten Anteil genutzt werden, um die Strompreise für die energieintensive deutsche Industrie zu senken.

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