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Kombilohnmodell Pressemitteilung Nr. 4 30. Januar 2007

Beschäftigungsanreize kaum verbessert

Das Kombilohnmodell des Sachverständigenratsmitglieds Peter Bofinger bietet nicht den besten Weg, Geringqualifizierten auch bei niedrigem Verdienst ein angemessenes Einkommen zu sichern und sie damit besser in den Arbeitsmarkt zu integrieren.

Denn die Kombination aus Arbeitslosengeld II, Steuergutschrift und Kindergeldzuschlag bedeutet längst nicht in jedem Fall, dass ein höherer Bruttolohn auch zu einem höheren Nettoeinkommen führt. So kommt eine Alleinerziehende mit einem Kind unter 14 Jahren sowohl bei einem Bruttoverdienst von 800 Euro als auch von 1.300 Euro im Monat jeweils auf ein verfügbares Einkommen von rund 1.200 Euro.

Im Vergleich zum Status quo müssen im Bofinger-Modell sämtliche betrachteten Haushaltstypen in nahezu allen Einkommensbereichen Einbußen hinnehmen. Den Extremfall bildet wiederum eine Alleinerziehende mit einem Kind und einem Bruttoeinkommen von 1.400 Euro, die monatlich über 180 Euro weniger zur Verfügung hat als im geltenden System des ALG II mit Hinzuverdienst. Lediglich denjenigen, die gar nicht arbeiten, steht genauso viel Geld zu wie derzeit. Zwar sollen die finanziellen Lücken mit einem nicht näher spezifizierten Wohngeldanspruch geschlossen werden. Das macht das Modell aber nicht weniger kompliziert. Das Institut der deutschen Wirtschaft Köln schlägt hingegen vor, jedem Arbeitnehmer, dessen Einkommen nicht ausreicht, um den Lebensunterhalt zu bestreiten, eine Steuergutschrift zu gewähren.

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