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(© Foto: Tom Merton/iStock)
Oliver Stettes / Jörg Schmidt Pressemitteilung Nr. 34 13. Juni 2016

Lohnlücke: Der Staat muss nicht handeln

Frauen verdienen in Deutschland durchschnittlich rund 21 Prozent weniger als Männer. Die Bundesregierung findet das besorgniserregend und will mit einem „Lohngerechtigkeitsgesetz“ gegensteuern. Doch eine Analyse des Instituts der deutschen Wirtschaft Köln (IW) zeigt: Die gesamtwirtschaftliche Lohnlücke ist wesentlich kleiner als gedacht, ein staatlicher Eingriff nicht gerechtfertigt.

In Deutschland verdienen Frauen im Durchschnitt rund ein Fünftel weniger als Männer. Das ist einer der schlechtesten Werte in Europa. Um die Lohngerechtigkeit scheint es also nicht gut bestellt zu sein – oberflächlich betrachtet. Denn bei einer genaueren Analyse zeigt sich: Die Unterschiede beim Gehalt ergeben sich vor allem aus individuellen Entscheidungen. „Die Annahme, bei der Lohnlücke handele es sich um Diskriminierung durch die Unternehmen, ist unsachgemäß“, sagt IW-Direktor Michael Hüther.

Ausschlaggebend für die Lohnhöhe sind unter anderem Faktoren wie Branche und Betriebsgröße. Bereits in früheren Studien hat das IW gezeigt, dass Frauen in Hochlohnbranchen unterrepräsentiert sind und tendenziell in kleineren Betrieben arbeiten. So sind gut drei Viertel aller Stellen in den – eher niedrig entlohnten – Bereichen Erziehung und Unterricht sowie im Gesundheits- und Sozialwesen von Frauen besetzt, im – eher hoch entlohnten – Verarbeitenden Gewerbe sind es weniger als drei von zehn. Zudem nehmen Frauen seltener Führungsaufgaben wahr und arbeiten häufiger in Teilzeit als Männer. Die Entscheidungen über Karriere und Familie sind jedoch rein privat.

Werden diese und weitere Parameter berücksichtigt, hatte Deutschland im Jahr 2013 eine gesamtwirtschaftliche Lohnlücke von rund 6,6 Prozent – einer der niedrigsten Werte in der EU. Besser schneiden nur Dänemark, Belgien, die Schweiz und die Niederlande ab. Werden weitere Faktoren wie die Berufserfahrung einbezogen, verkleinert sich die gesamtwirtschaftliche Lohnlücke in Deutschland auf rund 3,8 Prozent. Sie würde noch geringer ausfallen, wäre es möglich, unterschiedliches Verhalten in Gehaltsverhandlungen und abweichende Präferenzen zu berücksichtigen. „Der Politik fehlt damit die entscheidende Begründung für das Lohngerechtigkeitsgesetz“, so Hüther.

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Jörg Schmidt: Entgeltgleichheit – Die gesamtwirtschaftliche Perspektive – Welche Ursachen hat der Gender Pay Gap?

IW-Kurzbericht

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