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(© Foto: Erwin Wodicka / wodicka@aon.at - Fotolia)
Hartz IV Pressemitteilung Nr. 9 6. März 2005

Arbeitslosigkeit um bis zu 500.000 überzeichnet

Die vermutliche Praxis der Kommunen, auch nicht erwerbsfähige Sozialhilfeempfänger an die Bundesagentur für Arbeit zu überstellen, hat sich entscheidend auf die Arbeitslosenstatistik ausgewirkt. Ohne die schätzungsweise bis zu 500.000 kranken, behinderten, allein erziehenden und in einer Berufsausbildung stehenden ALG-II-Empfänger hätte die Arbeitslosenzahl im Februar 2005 statt 5,2 lediglich etwa 4,7 Millionen betragen.

Verantwortlich hierfür ist allerdings auch, dass der Gesetzgeber die Erwerbsfähigkeit wenig konkret definiert hat. Zwar existieren keine aktuellen amtlichen Daten über die Sozialhilfeempfänger kurz vor und kurz nach der Zusammenlegung von Arbeitslosenund Sozialhilfe. Doch angesichts der schwachen Konjunktur dürfte die Zahl der Sozialhilfebezieher im Dezember 2004 kaum größer oder kleiner gewesen sein als im Dezember 2003, als das Statistische Bundesamt 1,78 Millionen Sozialhilfeempfänger zählte. Und in der Statistik der Bundesagentur für Arbeit tauchen nun 1,8 Millionen ALG-II-Bezieher auf, die zuvor Sozialhilfe erhalten haben müssen. Rein rechnerisch sind also alle 15- bis 65-jährigen Sozialhilfeempfänger bei der Bundesagentur gelandet. Von diesen wiederum waren Ende 2003 rund 282.000 de facto nicht erwerbsfähig, weil sie als Alleinerziehende oder Angehörige, die Eltern bzw. Kinder pflegten, häuslich gebunden waren. Weitere 136.000 machten gerade eine Ausbildung und konnten daher keine Arbeit aufnehmen, und 131.000 waren Kranke, Behinderte oder Erwerbsgeminderte.

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