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Kündigungsschutzgesetz Pressemitteilung Nr. 7 9. Februar 2009

7,5 Milliarden Euro Kosten

Die Regelungen des Kündigungsschutzes kosten die Wirtschaft hierzulande 7,5 Milliarden Euro pro Jahr. Allein die Aufwendungen rund um Arbeitsgerichtsverfahren im Rahmen eines Kündigungsschutzprozesses belaufen sich auf jährlich 975 Millionen Euro.

Abfindungszahlungen, auf die sich Arbeitgeber und Arbeitnehmer einigen, schlagen bei den Betrieben mit jährlich etwa 2,6 Milliarden Euro zu Buche. Im Schnitt geben Unternehmen knapp 12.000 Euro für eine Abfindung im Kündungsfall aus. Das hat das Institut der deutschen Wirtschaft Köln (IW) zusammen mit der IW Consult in einer repräsentativen Unternehmensbefragung ermittelt. Gleichzeitig erweisen sich die arbeitsrechtlichen Bestimmungen als Beschäftigungsbremse. Weil viele Firmen aufgrund des Kündigungsschutzgesetzes fürchten, Mitarbeiter im Ernstfall nur schwer entlassen zu können, verzichten annähernd 40 Prozent der Arbeitgeber gleich ganz auf Neueinstellungen.

Hochgerechnet auf alle Betriebe verhindern die Regelungen des Kündigungsschutzes, dass jährlich mehr als 40.000 neue Stellen geschaffen werden. Um den Kündigungsschutz zu umgehen, stellen zwei Drittel der Firmen befristet Beschäftigte ein. Mehr als 60 Prozent der Unternehmen sehen daher Änderungsbedarf beim Kündigungsschutz, um Neueinstellungen zu beschleunigen. So plädiert z.B. rund ein Drittel der Unternehmen dafür, Kündigungen in konjunkturell schlechten Zeiten zu erleichtern.

Stefan Hardege, Edgar SchmitzDie Kosten des Kündigungsschutzes in DeutschlandIW-Analysen Nr. 41, Köln 2008, 72 Seiten, 16,80 EuroBestellung über Fax: 0221 4981-445 oder unter: www.divkoeln.de

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