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Asylpolitik IW-Nachricht 7. September 2015

Wer entscheidet, soll zahlen

Immer mehr Flüchtlinge kommen nach Deutschland. Das stellt insbesondere die Kommunen vor große Herausforderung. Einmalige Zuweisungen des Bundes, wie sie jetzt das Kabinett beschlossen hat, reichen da nicht aus. Vielmehr sollte der Bund dauerhaft mehr Verantwortung übernehmen, wenn es gilt, die Flüchtlinge zu versorgen und unterzubringen – schließlich hat er ja auch das Sagen in Fragen des Asyl- und Aufenthaltsrechts.

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Im ersten Halbjahr 2015 stellten 172.000 Personen in Deutschland einen Asylantrag; für das Gesamtjahr wird mit bis zu 800.000 gerechnet. Wie sehr die Flüchtlingsströme die kommunalen Haushalte belasten, unterscheidet sich allerdings von Bundesland zu Bundesland deutlich. Denn die Finanz-Zuweisungen der Länder an die kommunalen Haushalte sind für die Flüchtlingshilfe unterschiedlich geregelt: Baden-Württemberg erstattet seinen Kommunen beispielsweise pauschal 13.260 Euro je Asylbewerber, während die Kommunen in Bayern die tatsächlichen Kosten für Unterkunft und Asylbewerberleistungen von der Landesregierung zurückbekommen. Alle weiteren Kosten müssen sie allerdings selbst tragen.

Nun hat sich die Bundesregierung entschieden, 6 Milliarden Euro mehr für die Flüchtlingshilfe bereitzustellen. Davon soll die Hälfte den Ländern und Kommunen zugutekommen. Das ist sinnvoll, da der Bund momentan eher die finanziellen Mittel zur Verfügung hat – die hohen Steuereinnahmen und niedrigen Zinsen machen es möglich.

Doch obwohl die Finanzmittel die kommunalen Haushalte für den Moment spürbar entlasten werden, lösen sie die zugrunde liegenden Probleme nicht. Und auch der Vorschlag, den Soli für die Flüchtlingsunterbringung zu nutzen, ist nicht zielführend – schließlich geht es ja um sofortige Hilfe.

Das Kernproblem ist derzeit zudem nicht die Finanzierung der Flüchtlingsversorgung, sondern die Aufgabenteilung zwischen Bund, Ländern und Kommunen. Dies wird deutlich, wenn man sich die Zuständigkeiten der einzelnen föderalen Ebenen anschaut: Bei Aufenthalts- und Asylrecht handelt es sich um Bundesrecht, die Bundesregierung entscheidet derweil über die Einreise von Flüchtlingen, und das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge administriert die Asylverfahren. Hingegen obliegt die Unterbringung und Versorgung der Flüchtlinge den Ländern und Kommunen. Diese können allerdings keinen Einfluss auf die Verfahren nehmen.

Bekanntlich ist es nie günstig, wenn Entscheidungskompetenz und Finanzierung auseinanderfallen. Daher sollte eine strukturelle Lösung angestrebt werden, die den Bund zwingt, mehr Verantwortung für Versorgung und Unterbringung zu übernehmen.

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