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Wido Geis-Thöne IW-Nachricht 13. November 2019

Ganztagsbetreuung für Grundschulkinder: Viele Unklarheiten

Die Regierung plant, zwei Milliarden in die Ganztagsbetreuung für Grundschulkinder zu investieren. Das Geld ist gut angelegt: Die Betreuung erleichtert Eltern die Vereinbarkeit von Familie und Beruf und fördert die Entwicklungs- und Teilhabechancen der Kinder. Allerdings ist noch gar nicht klar, wie viel die Betreuung tatsächlich kosten wird – und was Ganztagsbetreuung eigentlich bedeutet.

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Besonders für Mütter ist Ganztagsbetreuung von Grundschulkinder eine Erleichterung: Sie hilft ihnen, mehr arbeiten zu gehen und stärkt so die wirtschaftliche Situation der Familien. Auch gesamtwirtschaftlich lohnt sich die Betreuung, wie Studien belegen. Zudem ermöglicht die Betreuung vielen Kinder entwicklungsfördernde Freizeitaktivitäten, denen sie sonst nicht nachgehen könnten. Damit stärken die Angebote Einwicklungs- und Teilhabechancen. 

Zwei Milliarden Euro

Der Vorstoß der Regierung ist daher ein wichtiger Schritt in die richtige Richtung: Bis 2025 sollen alle Grundschulkinder einen Rechtsanspruch auf Ganztagsbetreuung haben. Dafür will der Bund den Kommunen bereits im Vorfeld zwei Milliarden Euro zur Verfügung stellen. Ob dieser Beitrag ausreicht, ist fraglich: Gegebenenfalls muss er aufgestockt werden. 

Keine verlässlichen Statistiken

Derzeit lässt sich noch nicht genau sagen, wie viel Geld tatsächlich nötig sein wird. Das liegt unter anderem daran, dass Leistungen der Schulträger bisher statistisch nicht ausreichend erfasst sind. Es gibt keine bundesweite Statistik, aus der sich ablesen lässt, wie viele Räumlichkeiten den Schulen fehlen, welche Leistungen die Schulen abgesehen vom täglichen Unterricht mit wie vielen Stunden anbieten und wer diese Leistungen erbringt. „Dieses Monitoring brauchen wir allerdings dringend, bis der Rechtsanspruch gültig wird“, sagt IW-Ökonom Wido Geis-Thöne. 

Regierung muss nachbessern

Unklar ist aktuell auch, was Ganztagsbetreuung für Grundschulkinder konkret bedeuten soll. Sinnvoll wäre die Festlegung einer Gesamtbetreuungszeit pro Woche von mindestens 35 Stunden, wie bei den Kitas. Die Ganztagsschuldefinition der Kultusministerkonferenz geht aktuell davon aus, dass sieben Stunden Betreuung an drei Tagen mit Mittagessen ausreichen – das ist allerdings viel zu wenig, damit Eltern tatsächlich mehr arbeiten könnten. Damit der Rechtsanspruch bis 2025 auf den Weg gebracht werden kann, muss sich die Regierung dringend auch mit diesen Fragen beschäftigen.  

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