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Vera Demary IW-Nachricht 6. Mai 2015

Digitaler EU-Binnenmarkt: Und alle Fragen offen

Europa braucht den Digitalen Binnenmarkt: Die Digitalisierung schreitet schnell voran und beeinflusst Unternehmen fundamental. Doch die Regulierung hält nicht Schritt, viele Bereiche sind noch Grauzonen. Nationale Rahmenbedingungen und grenzüberschreitende digitale Dienstleistungen passen nicht zusammen. Dies will die Europäische Kommission nun ändern: Sie hat ihre Strategie für den Digitalen Binnenmarkt vorgelegt. Doch die ist einerseits sehr allgemein gehalten, andererseits zeitlich sehr ambitioniert.

Deutschlandweit gaben 2014 mehr als 90 Prozent der Unternehmen an, dass die Digitalisierung ihre Geschäftsprozesse beeinflusst – über alle Branchen hinweg. Ein zentraler Aspekt der Digitalisierung ist die zunehmende Vernetzung von Unternehmen, zum Beispiel von Zulieferern und Endproduzenten, oft über Ländergrenzen hinweg. Die rechtlichen Rahmenbedingungen in den EU-Staaten hinken den Möglichkeiten neuer Technologien und digitaler Entwicklungen jedoch oft hinterher. Beispiele dafür sind das Urheberrecht, der Datenschutz, aber auch Standards für Schnittstellen oder grenzüberschreitende Regelungen im Onlinehandel.

Die Strategie für den Digitalen Binnenmarkt greift diese und weitere Punkte auf. Ziel des umfassenden Pakets ist es,

  • den Zugang für Konsumenten und Unternehmen zu Online-Produkten und -Dienstleistungen zu verbessern.
  • die Rahmenbedingungen für erfolgreiche digitale Netzwerke und Dienstleistungen zu schaffen.
  • die Wachstumspotenziale für die digitale Ökonomie in Europa zu maximieren.

Dementsprechend vielfältig sind die Inhalte der Strategie. Die EU-Kommission versucht so den Rundumschlag über alle relevanten Themen. Doch die im Text erwähnten Maßnahmen sind sehr allgemein gehalten und die Umsetzung bis Ende 2016 ist sehr ambitioniert. Entsprechend stellt sich die Frage der Machbarkeit. So ist zum Beispiel eine umfassende Analyse der Plattformmärkte inklusive der Sharing Economy noch 2015 vorgesehen. Dass in einer solch kurzen Frist auch konkrete Maßnahmen festgelegt werden können, ist zu bezweifeln.

Es darf jetzt zudem nicht bei Allgemeinplätzen und Absichtsbekundungen bleiben. Konkrete Vorschläge, die Rechtssicherheit geben, sind nötig. Barrieren, wie etwa Beschränkungen im Onlinehandel, müssen zügig angegangen werden. Nur so können Unternehmen in Europa von den Möglichkeiten grenzüberschreitender digitaler Angebote und Nachfragen profitieren und im Wettbewerb mit amerikanischen Anbietern bestehen.

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