Zwei Monopolisten – Ärzteschaft und GKV – streiten sich derzeit über die Entwicklung des ärztlichen Honorars. Die Versicherten kommen erst gar nicht zu Wort. Dabei könnte ein Mehr an Wettbewerb und individueller Kostenverantwortung die Streithähne disziplinieren.

Treffen sich zwei Monopolisten
Kassenärztliche Bundesvereinigung und Spitzenverband der Gesetzlichen Krankenversicherung stehen sich als Monopolisten gegenüber. Sie verhandeln zentral über die „angemessene“ Steigerung des ärztlichen Honorars. In einer solchen Situation kann es nur einen Verlierer geben – den gesetzlich versicherten Beitragszahler. Etwas anders wäre zu erwarten, wenn die Versicherten mehr Wahlfreiheiten hätten, dafür aber auch die finanzielle Verantwortung übernehmen müssten und Ärzte sowie Kassen nicht in einer Monopolvertretung organisiert wären.
Wie das funktionieren kann? Statt kostenlos freier Wahl des Therapeuten erhalten die Versicherten zunächst nur Zugang zu den von ihrer Kasse empfohlenen Vertragsärzten. Wer wie bisher frei zwischen allen zugelassenen Versorgern wählen will, muss dafür einen besonderen Tarif abschließen und zahlen. Gleichzeitig können die Krankenkassen nicht nur selbstständig entscheiden, wen sie als Vertragsarzt in ihr Netzwerk aufnehmen. Sie dürfen auch ihren Beitragssatz, besser noch eine Prämie selbst festlegen. Gleichzeitig erhalten die Mediziner das Recht, sich auch außerhalb der Kassenärztlichen Bundesvereinigung zu organisieren.
Die Folge: Im Wettbewerb um Marktanteile können die Ärzte nur Honorarforderungen stellen, die sich auch an ihren tatsächlichen Produktionskosten orientieren. Denn zu hohe Forderungen können von konkurrierenden Anbietern unterboten werden. Umgekehrt sind sie aber vor allzu großem Preisdruck geschützt. Denn solange die Versicherten die Kasse wechseln oder auf freie Arztwahl optieren können, stehen auch AOK und Co. unter Druck, eine qualitativ hochwertige Versorgung zu vernünftigen Preisen zu organisieren.

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