Ökonomen wollen das Ehegattensplitting reformieren. Die Ziele sind richtig: mehr Erwerbsanreize für Frauen ohne Familien stärker zu belasten. Doch der Vorschlag übersieht wichtige Punkte.
Familienbesteuerung: Warum das Realsplitting nicht hält, was es verspricht
Ehepaare zahlen in Deutschland weniger Steuern, wenn einer viel und der andere wenig verdient. Das setzt einen Fehlanreiz: Für den Zweitverdiener lohnt sich Arbeit steuerlich kaum. Das wollen Ökonomen um Sachverständigenratschefin Monika Schnitzer ändern. In einem Offenen Brief an die Bundesregierung schlagen sie vor, den Steuervorteil auf 13.805 Euro zu begrenzen und die Mehreinnahmen ins Kindergeld zu stecken. Ein richtiges Ziel – aber hält das Modell, was es verspricht? Fünf Punkte zur Einordnung.
- Die Arbeitsanreize verbessern sich kaum. Steigt eine bislang nicht erwerbstätige Frau mit 30.000 Euro Jahresbrutto ein und verdient der Ehepartner ein Durchschnittsgehalt von 54.000 Euro, gehen heute 42 Prozent für Sozialabgaben und Steuern an den Staat – beim Realsplitting wären es 41 Prozent. Ob das Anreiz genug ist, um mehr zu arbeiten, ist zweifelhaft.
- Die geplanten acht Milliarden Euro fürs Kindergeld sind fragwürdig. Die höhere Steuerbelastung wollen die Verfasserinnen des Briefs für Familien über eine Kindergelderhöhung ausgleichen – und rechnen mit knapp acht Milliarden Euro Mehreinnahmen pro Jahr. Doch das wäre eine Umverteilung mit der Gießkanne, die kaum langfristige Wachstumsimpulse setzt. Außerdem entsteht diese Summe nur, wenn die Reform auch bestehende Ehen erfasst. Aktuelle Pläne der Bundesregierung sehen sie ausschließlich für Neuehen vor. Dann wächst der Topf lediglich um etwa 200 Millionen Euro pro Jahr. Für eine spürbare Kindergelderhöhung reicht das auf absehbare Zeit nicht.
- Wer Familien gezielt fördern will, kann bei Kindern ansetzen. Heute profitieren auch kinderlose Ehen von dem Splittingvorteil. Ein Familientarifsplitting nach französischem Vorbild würde das Einkommen rechnerisch auch auf die Kinder verteilen. Es entlastet Familien entlang der gesamten Einkommensverteilung – nicht nur Spitzenverdiener – und käme auch unverheirateten Eltern und Alleinerziehenden zugute. Der Preis ist allerdings hoch: Ohne Deckelung stünden Mindereinnahmen von rund 25 Milliarden Euro im Raum.
- Ohne verbesserte Kinderbetreuung läuft die Reform ins Leere. Wenn kein verlässliches Angebot zur Kinderbetreuung geschaffen wird, können Eltern ihre Arbeitszeit auch bei besseren finanziellen Anreizen nicht erhöhen.
- Ein kombiniertes Modell wäre besser. Zielführender wäre, beide Ansätze zu verbinden: erst ein Realsplitting zwischen den Partnern, dann ein Splitting mit den Kindern (Kindertarifsplitting). Bei einem solchen Modell käme eine Entlastung von rund acht Milliarden Euro raus. Und: Die Arbeitsanreize steigen leicht, Ehepaare mit Kindern bekommen einen Ausgleich für die Deckelung, und auch unverheiratete Eltern und Alleinerziehende haben etwas davon – also das, was auch die Initiatoren des Briefs im Sinn haben.
Schließlich sollte bei der selbstverständlich gewordenen Ablehnung des bestehenden Ehegattensplittings nicht übersehen werden, dass dessen Einführung 1958 eine massive Schlechterstellung zusammenveranlagter Ehepaare korrigierte, in denen beide steuerpflichtige Einkommen erzielten. Es war insofern eine emanzipatorische Maßnahme. Überdies hat es den Vorteil, dass unabhängig von der Aufteilung der Einkommen auf die Ehepartner oder Lebenspartner die Steuerlast gleichbleibt. Das spricht nicht gegen eine Reform des Ehegattensplittings, man sollte aber wissen, was man gegebenenfalls verliert. Und man sollte die Frage klären, ob eine Einschränkung des innerehelichen Einkommensausgleichs und die sich daraus ergebenden Mehrbelastungen verfassungsrechtlich zu begründen sind. Den normativen Anker für diese Diskussion bietet nun einmal das Grundgesetz.
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Institut der deutschen Wirtschaft (IW)
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