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(© Foto: Danin Tulic/iStock)
IW-Nachricht 4. Dezember 2015 Länderfinanzausgleich

Anders ist nicht gleich besser

Es hat lange gedauert, bis sich die 16 Landesfürsten auf ihre Idee für den neuen Länderfinanzausgleich geeinigt hatten. Dabei waren die Voraussetzungen perfekt: Jeder durfte sich kräftig einschenken, denn die Zeche zahlt der Bund. Dennoch ging es bis zum Schluss um jeden Schluck mehr, den das eine Land dem anderen nicht gönnen wollte. Und der abgestimmte Vorschlag, den die Länder jetzt präsentiert haben, ist alles andere als zukunftsweisend.

Die 16 Regierungschefs, verbissen um ihre jeweiligen Landesinteressen kämpfend, haben einen gemeinsamen Vorschlag zur Reform des Länderfinanzausgleichs gemacht. Damit liegt der Ball jetzt beim Bund, das Spiel ums Geld zu beenden. Wolfgang Schäuble ist sich dabei seiner Verantwortung zweifelsfrei bewusst: Der Solidarpakt II und damit die Regelungen des bestehenden Ausgleichssystems laufen 2019 aus und bis dahin stehen noch einige Wahlen vor der Tür. Das erhöht den Druck, bereits in den nächsten Monaten eine Lösung zu finden. Zwischen Bund und Ländern stehen noch rund 1,2 Milliarden Euro, die der Bund mehr an die Länder zahlen soll, als er ursprünglich angeboten hatte. Jetzt wird gefeilscht und seitens der Länder auf steigende Steuereinnahmen verwiesen, die den höheren Betrag für den Bund aus ihrer Sicht erträglich machen.

Dieses offene Duell zwischen den Ebenen unseres Föderalsystems ist allemal spannend, leider überdeckt es die Unzulänglichkeiten des vorliegenden Vorschlags, der auf die unionsgeführten Bundesländer zurückgeht. Denn eine wirkliche Reform ist damit wieder einmal verschoben. Zwar wird das Verrechnungssystem etwas verständlicher, da eine Stufe – der Umsatzsteuervorwegausgleich – entfällt, ein entscheidender Schritt in Richtung mehr Transparenz und Eigenverantwortung wird aber vertan. Doch darauf sind die Länderchefs sogar stolz: In Zukunft müsse kein Bundesland aus seinem Haushalt mehr Geld an ein anderes zahlen, lautet die frohe Botschaft in Richtung der Geberländer.

Das stimmt aber nur halb: In Zukunft sollen die Geberländer Bayern, Baden-Württemberg, Hessen, Nordrhein-Westfalen und Hamburg entsprechend bei der Steuerverteilung zwischen Bund und Ländern direkt weniger erhalten, als ihnen ohne Länderfinanzausgleich zustünde. In der Summe macht das finanzpolitisch keinen Unterschied, die Solidarbeiträge der einzelnen Länder sollen jedoch verschleiert werden. Politökonomisch reduziert das die Eigenverantwortlichkeit der Empfängerländer und damit die Anreize, dass sie ihre Haushalte in den Griff bekommen. Aus ökonomischer Sicht wäre das Gegenteil richtig: Mehr Spielraum in der Steuerpolitik für die Länder, damit die Wähler ihre Landesregierung am eigenen Handeln messen können.

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