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Steuersystem IW-Nachricht 25. September 2014

Steuerautonomie auch für finanzschwache Länder attraktiv

Markus Söder und Nils Schmid sind sich einig: Der CSU-Finanzminister aus Bayern und sein sozialdemokratischer Amtskollege aus Baden-Württemberg fordern laut Medienberichten mehr Steuerautonomie für die Länder. Kein Wunder, denn wenn im Süden die Steuereinnahmen steigen, fließt ein Großteil der Mehreinnahmen in den Länderfinanzausgleich. Doch selbst für dessen Nehmerländer wäre mehr Steuerautonomie attraktiv. Schließlich müssen sie ebenfalls den größten Teil der Zusatzeinnahmen an andere Länder abgeben.

Das zentrale Problem des geltenden Länderfinanzausgleichs ist der fehlende Anreiz, seine eigenen Steuereinnahmen zu steigern. Das gilt für alle Bundesländer, denn bei einer Lohnerhöhung oder einem zusätzlichen Arbeitsplatz gehen von 100 Euro Einkommenssteuer durch die Steuerumverteilung 42,50 Euro an den Bund und die restlichen 57,50 Euro erstmal an das Land sowie seine Gemeinden. Doch der Länderanteil wird dann zwischen allen Ländern aufgeteilt, so dass in jenem Land, wo mehr Einkommenssteuer gezahlt wird, kaum noch etwas ankommt. Während es in Baden-Württemberg von den 100 Euro immerhin noch 26,48 Euro sind, kommen in Brandenburg als finanzschwachem Land von den 57,50 Euro sogar nur 7,68 Euro an.

Mehr Steuerautonomie würde also erst recht den finanzschwachen Ländern etwas bringen. Ein finanzschwaches Land könnte dann beispielsweise einen Zuschlag auf eine insgesamt niedrigere Einkommenssteuer erheben. Dieser Teil der Einkommenssteuer stünde dann ausschließlich dem Land zu. Und es gäbe noch einen weiteren Vorteil: Die Länder können entscheiden, wie hoch der jeweilige Zuschlag ausfallen soll. Das wertet die Landtagswahlen gehörig auf, denn die Wähler könnten höchstwahrscheinlich auch über unterschiedliche Steuerkonzepte abstimmen. Dann könnten sie entscheiden, ob es einen großen Landeshaushalt geben soll, der viel Geld für seine Beamten und Angestellten sowie Landeseinrichtungen wie Schulen und Universitäten ausgibt, oder ob das Land sparen und dafür einen niedrigeren Steuersatz erheben soll.

In anderen Staaten ist dieser sogenannte Fiskalföderalismus ganz normal: In der Schweiz zum Beispiel unterscheiden sich die Steuersätze zwischen den Kantonen beträchtlich. Dennoch ziehen nicht alle Leute dorthin, wo die Steuersätze am niedrigsten sind. Schließlich passt es so besser: Dort wo das Geld ausgegeben wird, muss auch Spielraum bei den Einnahmen bestehen. Für die deutschen Bundesländer fällt mit der Schuldenbremse die Möglichkeit der Kreditfinanzierung weg. Deshalb würde ihnen das Recht, eigene Landeszuschläge auf die Einkommenssteuer zu erheben, wieder eine Handlungsoption eröffnen.

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