Das Institut der deutschen Wirtschaft Köln (IW) begrüßt das Vorhaben, den Bundesländern eine größere Steuerhoheit zu geben. Am Dienstag hatten die Landesfinanz- und Haushaltspolitiker der CDU entsprechende Umsetzungspläne formuliert. Ein Zuschlag auf die Einkommensteuer soll den Ländern demnach zusätzlichen Freiraum verschaffen. Das würde den Standortwettbewerb stärken und auch den Wählern ganz neue Perspektiven eröffnen.

Mehr Freiheit und mehr Verantwortung
Bis ins Jahr 2020 müssen alle Länder ihre strukturellen Defizite vollständig abgebaut haben – so sieht es die Schuldenbremse vor. Bisher kann das allerdings nur durch einen strikten Sparkurs oder bundesweite Steuererhöhungen erreicht werden. Da die aktuelle Finanzsituation der Länder sehr unterschiedlich ist, sind die nun angestrebten länderspezifischen Lösungen sinnvoll.
Denn bei einer Ausweitung der Entscheidungsbefugnisse der Länder haben die Wähler bei Landtagswahlen künftig mehr Alternativen: Wollen sie lieber zusätzliche Steuern zahlen, um die öffentlichen Leistungen der Landesregierung zu zahlen oder wählen sie ein konsequent sparsames Ausgabenmanagement, für das sie nicht zusätzlich zur Kasse gebeten werden.
Weil ab 2020 für die Landespolitiker die Option entfällt, Ausgaben auf Pump zu finanzieren, ist es legitim, wenn sie dafür bei den Steuereinnahmen zusätzlichen Handlungsspielraum erhalten. Wirklich funktionieren kann eine höhere Einnahmeautonomie jedoch nur, wenn der Länderfinanzausgleich nicht mehr alle Mehreinnahmen eines Landes auf die Ländergesamtheit verteilt. Jedes Bundesland muss zunächst selbst von seinen Mehreinnahmen profitieren, wenn es Anreize haben soll, seine Einnahmesituation zu verbessern. Das bedeutet aber auch ein Mehr an Selbstverantwortung: Wenn Einnahmen wegbrechen, kann sich ein Land nicht mehr in dem Maße auf den Finanzausgleich verlassen wie bisher.
Eine höhere Steuerautonomie wäre auch im Vergleich zur Wiedereinführung der Vermögensteuer der wesentlich bessere Weg. Die Einnahmen aus der Vermögensteuer flössen komplett in die Länder, in denen die Steuerzahler ihren Wohnsitz haben. Entsprechend dürften die armen Länder bei einer Wiedereinführung weitgehend leer ausgehen. Außerdem darf die Vermögensteuer den so genannten Vermögensstamm nicht angreifen – sonst vernichtet sie langfristig die eigene Steuerbasis und wäre kein geeignetes Mittel zur nachhaltigen Finanzierung der öffentlichen Haushalte. Wenn die Vermögenssteuer aber stattdessen aus den Vermögenserträgen bezahlt werden soll, wäre es besser, den Ländern direkt die Möglichkeit zu geben, Zuschläge zur Einkommensteuer in der benötigten Höhe zu erheben. Denn so werden auch die negativen Auswirkungen einer Vermögensteuer auf das Wirtschaftswachstum und die Beschäftigungsentwicklung vermieden.

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