Frankreichs Staatspräsident Hollande fordert, die Investitionen aus der Berechnung der Neuverschuldung auszuklammern. Auf diese Weise hofft er, dass Frankreich sein Defizit im Jahr 2013 wieder auf unter drei Prozent des Bruttoinlandsprodukts senken kann. Dann könnte er die Vorgaben des europäischen Stabilitäts- und Wachstumspakt einhalten. Doch mit seinem Ansinnen würden die Defizitregeln verwässert.

Gutes Sparen, schlechtes Sparen
Hollande hat Recht, wenn er den Rotstift nicht bei den Investitionen ansetzen möchte. Priorität bei allen staatlichen Sparbemühungen müssen immer die konsumtiven Ausgaben haben. Die Haushaltskonsolidierung muss sich deshalb darauf konzentrieren, so viel bei den laufenden Kosten zu kürzen, dass Geld für Investitionen übrig bleibt. Denn Investitionen – beispielsweise in die Infrastruktur – sind eine wichtige Grundlage für das Wirtschaftswachstum von morgen.
Dennoch muss auch bei Investitionen die Devise gelten, dass sie aus den laufenden Einnahmen gedeckt werden müssen. Sonst schnüren Zinsverpflichtungen den Handlungsspielraum des Staates immer weiter ein. Von diesem Teufelskreis kann Deutschland ein Lied singen: Bis zum Inkrafttreten der Schuldenbremse 2010 war hierzulande die Kreditaufnahme bis zur Höhe der Investitionen erlaubt und die Verschuldung uferte aus. Aus gutem Grund gibt es deshalb keine Sonderbehandlung für Investitionen mehr und Ausnahmen werden grundsätzlich nur noch vorübergehend zugelassen. Denn nur so kann verhindert werden, dass die Verschuldung weiterwächst. Und das ist ja auch das Ziel des europäischen Stabilitäts- und Wachstumspakts.

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