Bundesfinanzminister Wolfgang Schäuble will laut Medienberichten den Soli abschaffen. Dafür sollen allerdings andere Steuern erhöht werden. Für den Steuerzahler bliebe also alles beim Alten. Doch während das Soli-Geld nur beim Bund ankommt, erhalten bei der Einkommens-, Körperschafts-und Kapitalertragssteuer die Länder und Gemeinden einen Anteil. Doch selbst diese Reform kann nur ein erster Schritt sein – es muss eigentlich darum gehen, die Bundesländer anders als bislang für gutes Haushalten zu belohnen.
Der Verteilungskampf hat begonnen
Der Solidaritätszuschlag ist ein Zuschlag von 5,5 Prozent auf die Einkommens- und Körperschaftssteuer. Für den Steuerzahler macht es keinen Unterschied, wenn dieser Zuschlag direkt in den normalen Steuertarif integriert wird. Im Gegenteil: Der Steuertarif würde sogar transparenter, denn mit dieser Neuerung ließe sich im Steuersatz die gesamte Steuerbelastung ablesen, ohne dass ein Teil wie bisher im Solidaritätszuschlag versteckt wird.
Doch während der Soli zu 100 Prozent dem Bund zusteht, wird das Aufkommen der Einkommenssteuer zu jeweils 42,5 Prozent auf Bund und Länder verteilt und die verbleibenden 15 Prozent gehen an die Gemeinden. Der Bund müsste in diesem Jahr somit auf 8,4 Milliarden Euro Einnahmen verzichten.
Das wäre jedoch nur ein erster Schritt hin zu einer Neuverteilung der Finanzströme zwischen Bund und Ländern. Bis 2020 müssen Bund und Länder den Solidarpakt und den Länderfinanzausgleich ohnehin neu organisieren, denn beide aktuell praktizierten Regelungen laufen 2019 aus.
Die Länder einfach am Soli zu beteiligen, indem dieser in den normalen Steuertarif überführt wird, sollte allerdings bestenfalls als Kompensation dafür fungieren, dass endlich die kalte Progression abgeschafft wird. Denn dann könnten der Abschaffung auch die Länder zustimmen – schließlich wären die Mehreinnahmen aus der Soli-Beteiligung in den ersten Jahren deutlich höher als die Mindereinnahmen, die entstehen, wenn die Gelder aus der kalten Progression ausbleiben.
Aber bei der Neuordnung der Steuersystematik geht es um viel mehr: Durch den aktuellen Länderfinanzausgleich verschwindet ein Großteil der Steuermehreinnahmen eines Bundeslandes einfach in der Ausgleichsmasse und das Mehr an Geld wird auf alle Länder verteilt. Gutes Haushalten wird also kaum belohnt. Dringend müssen deshalb die Anreize für die Bundesländer steigen, ihre Finanzen selbst in den Griff zu bekommen. Am besten sollten sie die Möglichkeit bekommen, selbst Zuschläge auf bestehende Steuern wie die Einkommenssteuer zu erheben. Das wäre dann ein Zuschlag, der ausschließlich dem Land zustehen würde. Dann bleibt den Ländern überlassen, ob sie die Steuern erhöhen. Und der Soli kann endlich wegfallen.
Fiskalische und gesamtwirtschaftliche Effekte durch das Wachstumschancengesetz
Die Bundesregierung wollte mit dem Wachstumschancengesetz die hohe Steuerbelastung der Unternehmen in Deutschland abmildern und Investitionsanreize setzen.
IW
Entwicklung der Einkommensteuerbelastung in der aktuellen Legislaturperiode
Seit dem Jahr 2016 wurde der Einkommensteuertarif jährlich an die Inflation angepasst, um die sonst automatisch steigende durchschnittliche Belastung der Einkommen – die „kalte Progression” – auszugleichen.
IW