1. Home
  2. Presse
  3. IW-Nachrichten
  4. Weiterbildung: Fehlgeleitete Förderung
Zeige Bild in Lightbox
(© Foto: iStock)
Susanne Seyda IW-Nachricht 3. September 2018

Weiterbildung: Fehlgeleitete Förderung

Ein neuer Gesetzesentwurf verspricht Unternehmen mehr staatliche Förderung für Weiterbildung. Allerdings würden die Regelungen nicht denen helfen, die Weiterbildung dringend bräuchten.

Bundearbeitsminister Hubertus Heil hat einen Gesetzentwurf vorgelegt, der die Qualifikation vieler Beschäftigten verbessern soll. Die wesentliche Neuerung: Unternehmen, die weiterbilden, erhalten mehr staatliche Finanzierung als bisher. So können alle Unternehmen einen Zuschuss für die Weiterbildung erhalten, wenn sie sich im Gegenzug selbst an den Kosten beteiligen – das galt bisher nur für Unternehmen mit weniger als 250 Mitarbeitern. Weiterbildungen älterer Mitarbeiter soll die Bundesagentur für Arbeit nach Heils Plänen komplett finanzieren.

Das Problem dabei: Wenn Weiterbildungen, die bisher komplett durch die Unternehmen finanziert wurden, nun staatlich subventioniert werden, profitieren davon genauso viele Beschäftigte wie bisher. Die Lage verbessert sich dadurch also nicht, nur die Kosten für den Fiskus und damit den Steuerzahler steigen.

Auch die starke Fokussierung auf das Alter ist zu hinterfragen: Vor allem die jeweilige Qualifikation beeinflusst die Entscheidung, ob sich jemand weiterbilden lässt oder nicht. Nach dem Gesetzesentwurf dürften sich ältere Akademiker häufiger weiterbilden lassen als jüngere An- und Ungelernte, schließlich entstehen bei ihnen keine Kosten für den Arbeitgeber. Zudem sind Akademiker grundsätzlich offener für die berufliche Weiterentwicklung. Das würde allerdings zu sogenannten Mitnahmeeffekten führen, der Staat übernimmt also Kosten für Weiterbildungen, die auch ohne die neuen Zuschüsse absolviert worden wären. Das Gesetz wirkt nicht dort, wo es eigentlich am dringendsten wäre.

Grundsätzlich ist Weiterbildung eine gemeinsame Verantwortung von Arbeitgeber und Arbeitnehmer: Sie entscheiden zusammen, wieviel Weiterbildung sie wünschen und wer die Kosten dafür übernimmt. Beide profitieren, weil ihre Mitarbeiter zu mehr Leistung fähig sind und die Unternehmen dadurch mehr Umsatz erzielen können. Staatliche Eingriffe in diese Entscheidungsfreiheit, wie die von Heil geplanten Subventionen, sind nur dann sinnvoll, wenn durch sie Negatives wie steigende Arbeitslosigkeit abgewendet werden kann.

Doch eine entsprechende Gefahr droht nicht per se für alle und auch nicht für alle älteren Arbeitnehmer. Vielmehr spielt dieses Argument vor allem bei Geringqualifizierten eine Rolle – sie werden besonders oft arbeitslos. Eine staatliche Finanzierung der Weiterbildung wäre für diese Personengruppe außerdem sinnvoll, weil Geringqualifizierte oft schwer für Weiterbildungen erreichbar sind: Sie haben häufig negative Lernerfahrungen gemacht, sind oft risikoscheu und nehmen für eine Weiterbildung selten Einkommenseinbußen in Kauf, auch wenn diese nur vorübergehend sind. Besser wäre es deshalb, An- und Ungelernte gezielt zu beraten und sie passgenau zu fördern.

Mehr zum Thema

Artikel lesen
„In Deutschland wird vergleichsweise wenig gearbeitet”
Michael Hüther in ZEIT online Interview 21. September 2023

Viertagewoche: „In Deutschland wird vergleichsweise wenig gearbeitet”

Ab heute können sich Unternehmen in Deutschland für ein Pilotprojekt zur Viertagewoche anmelden. IW-Direktor Michael Hüther glaubt, dass es volkswirtschaftlich keinen Sinn ergibt, die Viertagewoche einzuführen. „Die meisten Firmen könnten nicht noch ...

IW

Artikel lesen
Roschan Monsef IW-Kurzbericht Nr. 69 19. September 2023

Arbeitskräftefluktuation – Corona-Tief überwunden, neue Rezessionssorgen spürbar

Die Arbeitskräftefluktuation lag im Jahr 2022 bei 33 Prozent und somit wieder auf Vorkrisenniveau. Das letzte Quartal des vergangenen Jahres deutet jedoch darauf hin, dass eine erneut schwächelnde Konjunktur sich zunehmend auf dem Arbeitsmarkt bemerkbar macht.

IW

Mehr zum Thema

Inhaltselement mit der ID 8880