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Rentenbesteuerung IW-Nachricht 5. August 2009

Senioren bestehen auf Privilegien

Durch das Alterseinkünftegesetz sind 2005 die steuerpflichtigen Ertragsanteile der gesetzlichen Rente auf mindestens 50 Prozent angehoben worden. Das ist der Teil der Rente, den der Rentner aus unversteuerten Beitragszahlungen oder als fiktive Kapitalerträge erhält.

Denn jedes Einkommen soll genau einmal besteuert werden. Das war bei der Rente zuvor nicht so. Im Berufsleben durften früher die Beiträge weitestgehend abgesetzt werden und im Alter waren die Auszahlungen ebenfalls steuerfrei. Das Bundesverfassungsgericht hatte dies beanstandet, weil Pensionen schon immer steuerpflichtig waren. In der Vergangenheit bestand nur der kleinere Teil der ausgezahlten Rente aus versteuerten Beiträgen. Damit niemand doppelt besteuert wird, wurde der Ertragsanteil für alle, die vor 2006 in Rente gingen, trotzdem nur auf 50 Prozent festgesetzt. Bis 2040 steigt er schrittweise auf 100 Prozent, denn bis 2025 werden auch alle Beiträge vollständig abzugsfähig sein.

Durch die Anhebung des Ertragsanteils übersteigt nun bei etlichen Rentnern der steuerpflichtige Teil der Rente den Grundfreibetrag und sie müssen Steuern zahlen. Trotzdem haben sie oft keine Steuererklärung abgegeben und wehren sich nun gegen mögliche Nachzahlungen. Sie fordern, rückwirkend eine Bagatellgrenze von 100 bis 300 Euro pro Jahr einzuführen.

Dies wäre aber eine eklatante Verletzung des Gleichheitsgebots. Jeder, der den Grundfreibetrag überschreitet, muss Steuern zahlen, auch Rentner. Ein verheirateter Arbeitnehmer mit zwei Kindern und einem Bruttolohn von 22.000 Euro muss im Jahr 134 Euro Lohnsteuer abführen – ohne Ausnahme. Außerdem werden künftig immer mehr Rentner steuerpflichtig, denn die Ertragsanteile steigen von Jahr zu Jahr an – weil die Menschen eben länger leben. Auch diese Rentner könnten Steuerbefreiungen fordern. Deshalb muss das Gesetz so angewendet werden, wie es beschlossen wurde – selbst wenn es zunächst noch nicht viel zusätzliches Steueraufkommen erbringt.

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