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(© Foto: iStock)
Michael Voigtländer IW-Nachricht 27. September 2021

Deutsche Wohnen & Co. enteignen: Vergesellschaftung ist keine Lösung

Neben Bundes- und Landtagswahlen wurde am Sonntag auch über den Volksentscheid „Deutsche Wohnen & Co enteignen“ abgestimmt – und rund 56 Prozent der Berliner votierten für die Vergesellschaftung der großen Wohnungsunternehmen. Dennoch erscheint es unwahrscheinlich, dass der Volksentscheid auch umgesetzt wird.

Die „Initiative Deutsche Wohnen & Co enteignen“ hat mit ihrer Forderung nach einer Vergesellschaftung von großen Wohnungsunternehmen mit mehr als 3.000 Wohnungen in der Hauptstadt viel Aufsehen erregt. Die Berliner haben gestern eindeutig für das Vorhaben gestimmt - es wäre ein Novum in Deutschland. Laut Artikel 15 des Grundgesetzes ist eine Vergesellschaftung möglich, getraut hat sich das bisher jedoch niemand. Nicht ohne Grund: Es ist unwahrscheinlich, dass der Berliner Senat ein entsprechendes Gesetz erlässt. 

Hohe Kosten, geringe Treffsicherheit

Wahrscheinlich müssten die Unternehmen im Fall einer Vergesellschaftung der Bestände – geplant wäre eine Anstalt öffentlichen Rechts mit rund 240.000 Wohnungen – zum Marktpreis kompensiert werden. Dies wären je nach Schätzung zwischen 30 und 40 Milliarden Euro, eventuell sogar mehr. Ziel wäre es dann, Mieterhöhungen zu unterbinden und auch bei Modernisierungen die Mieter weniger zu belasten. Damit wäre es aber kaum möglich, die Ausgaben durch Mieterträge zu refinanzieren, sprich es entstünden Verluste für die öffentliche Hand und letztendlich für den Berliner Steuerzahler. Auch die sozialpolitische Treffsicherheit lässt zu wünschen übrig: Nur etwa ein Viertel der Mieter gelten als armutsgefährdet, da sie weniger als 60 Prozent des Median-Einkommens verdienen. Mehr als 40 Prozent der Bewohner verfügen hingegen über ein überdurchschnittliches Einkommen. 

Verheerendes Signal an Investoren

Darüber hinaus darf auch nicht übersehen werden, welche Signalwirkung eine Vergesellschaftung hätte, auch international. Schließlich müssen Investoren sicher sein können, dass sie die Erträge ihrer Investition auch realisieren können. Eine Vergesellschaftung dürfte daher viele Unternehmer – weit über den Wohnungsmarkt hinaus – verschrecken. Dabei hat Berlin gerade erst begonnen, sein wirtschaftliches Potenzial tatsächlich auszuschöpfen. Wirtschaftlicher Erfolg wiederum ist die Basis für eine umfangreichere Sozialpolitik.
Trotz der Bedenken wird es aber Konsequenzen des Volksentscheids geben, der zumindest als Misstrauensvotum gegenüber den Wohnungsunternehmen angesehen werden kann. Wichtig ist nun, dass die Wohnungsunternehmen und der neue Senat möglichst aufeinander zugehen und Konflikte ausräumen. Gemeinsam könnte man gerade mit Blick auf einkommensarme Mieter kooperieren und sinnvolle Lösungen finden.

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