„Es ist sinnvoll, Asylbewerbern deutsche Sprachkenntnisse zu vermitteln – unabhängig davon, ob sie später in Deutschland bleiben oder das Land wieder verlassen müssen“, sagt Michael Hüther, Direktor des Instituts der deutschen Wirtschaft Köln (IW). Er fordert deshalb verpflichtende Deutschkurse. Außerdem verweist der Ökonom auf weitere Vorschläge des IW Köln, wie Asylbewerber hierzulande besser integriert werden könnten – gerade auch auf dem Arbeitsmarkt.
„Deutschkurse helfen in jedem Fall“
Das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge rechnet in diesem Jahr mit 300.000 Asylanträgen – das wäre etwa die Hälfte mehr als 2014. Nach Angaben der Bundesagentur für Arbeit hat etwa jeder fünfte Asylbewerber einen Hochschulabschluss, etwa jeder dritte bringt einen Abschluss mit, der dem deutscher Facharbeiter entspricht. „Es gibt also viele potenzielle Arbeitskräfte, die sich Deutschland erschließen könnte“, sagt Hüther. „Dafür sind allerdings die Deutschkenntnisse der Asylbewerber entscheidend. Die Wahrscheinlichkeit, erwerbstätig zu sein, ist umso größer, je besser die Sprache beherrscht wird.“ Das zeigen beispielsweise Daten der Migrationsstichprobe des Instituts für Arbeitsmarkt- und Berufsforschung (IAB) auf Grundlage des Sozio-oekonomischen Panels. Demnach erhöhen sich die Beschäftigungschancen derer, die „sehr gut“ Deutsch beherrschen, um 14,6 Prozentpunkte, aber auch mittelmäßige Sprachkenntnisse verbessern die Chancen noch um 6,2 Prozentpunkte gegenüber einer Person mit sehr schlechten Deutschkenntnissen.
Die Integrationsexperten des IW Köln verweisen allerdings darauf, dass Deutschkurse allein in der Asylpolitik nicht ausreichen. Es gelte, das Arbeitserlaubnisrecht trotz der jüngsten Verbesserungen konsequent weiterzuentwickeln. So sei es derzeit beispielsweise nicht möglich, nach einem negativen Asylverfahren auf Arbeitssuche zu gehen, ohne das Land zu verlassen und ein Visum zu beantragen. Der Vorschlag des IW Köln: Die Politik sollte prüfen, ob abgelehnten Antragstellern der Wechsel von der Asylmigration in die Erwerbsmigration grundsätzlich ermöglicht werden kann. Wünschenswert wäre es auch, dass die Personen während des laufenden Verfahrens parallel einen Aufenthaltstitel zur Erwerbstätigkeit beantragen können.
Wichtig sei es zudem, die teilweise noch minderjährigen unbegleiteten Flüchtlinge in den Blick zu nehmen. Ihre Zahl wird auf jährlich mindestens 4.000 Personen geschätzt. Bislang steht ihnen der Weg in die duale Ausbildung in der Regel nicht offen. Um dies zu ändern, wäre ein humanitärer Ausbildungsaufenthalt nach Einschätzung der Kölner Experten ein gangbarer Weg.
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