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(© Foto: SlobodanD - Fotolia)
Arbeitnehmerfreizügigkeit IW-Nachricht 6. Januar 2014

Angst vor der Zuwanderung

Mit jeder neuen europäischen Freizügigkeit setzt erneut die Sorge ein, was an Zuwanderung und Wanderungsfolgen zu erwarten ist. Tatsächlich waren die Neuzuwanderer der vergangenen Jahre häufiger hochqualifiziert, jünger und stärker erwerbstätig als die bereits in Deutschland lebenden Menschen.

Dennoch ist sorgsam zu prüfen, ob bei voller Freizügigkeit für Bulgaren und Rumänen angesichts der deutlichen Einkommensunterschiede mit besonderen Problemen zu rechnen ist. Unsere Metropolen können davon bereits berichten. Insgesamt liegt der Anteil von Hartz IV-Empfängern in beiden Gruppen bei rund 10 Prozent und damit etwas niedriger als bei Polen, Tschechen, Slowaken, Ungarn, Slowenen und Balten.

Allerdings kann auch ein EU-Bürger nur einreisen und sich hier länger als drei Monate aufhalten, wenn ein Nachweis über ausreichende Existenzmittel und eine bestehende Krankenversicherung erbracht wird. EU-Bürger, die zur Arbeitssuche nach Deutschland kommen, haben nach drei Monaten Aufenthalt ein Recht auf Arbeitslosengeld II, wenn sie vorher bereits hier gearbeitet haben. So ist aus offizieller Zuwanderung keine Ausbeutung des Sozialsystems zu erwarten. Bedenklich ist hingegen die verdeckte Armutswanderung, die den Kommunen eher indirekt Kosten aufbürdet. Das ist aber keine Frage der sozialen Sicherung.

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