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Europäische Zentralbank IW-Nachricht 16. Juni 2015

Zu Recht freigesprochen

Der Europäische Gerichtshof hat das Staatsanleihekaufprogramm OMT der Europäischen Zentralbank weitgehend bestätigt. Das ist gut und richtig so. Aber weil die EZB damit im Grenzbereich der Staatsfinanzierung agiert, darf sie das OMT nur als Ultima Ratio einsetzen. Dazu ist aber eine Reform der Bankenregulierung hinsichtlich der Risikogewichtung von Staatsanleihen nötig.

Heftige Widerstände und eine Klage vor dem Bundesverfassungsgericht gab es für das im September 2012 verkündete Staatsanleihekaufprogramm Outright Monetary Transactions (OMT) der EZB – und das, obwohl das OMT bis heute nur eine Absichtserklärung geblieben ist. Die Kritiker aus Deutschland werfen der EZB dennoch vor, dass sie beim OMT – anders als beim gegenwärtigen Kaufprogramm – im Ernstfall selektiv Staatsanleihen der Krisenländer kaufen würde. Damit würde sie nach Meinung der Kritiker im Fall der Fälle gegen ihr Mandat verstoßen und Staatsfinanzierung betreiben.

Doch das Ziel des OMT ist ein geldpolitisches und damit ist es vom EZB-Mandat gedeckt – so sah es jetzt auch der EuGH. Denn es gilt, den Teufelskreis aus Staatsschuldenkrise und Bankenkrise im Euroraum zu durchbrechen: Banken nutzen Staatsanleihen als Pfand, wenn sie sich Geld am Finanzmarkt oder von der EZB besorgen. Bei einem Wertverlust der Staatsanleihen haben es Banken dann schwer, sich Geld zu leihen. Zudem reduziert der Wertverlust der Staatsanleihen in den Bankbilanzen das Eigenkapital der Banken. Beide Effekte können schnell zu einer Kreditklemme führen – mit verheerenden Folgen für die Realwirtschaft. Die EZB ersann deshalb einst den OMT, weil sie mit Leitzinssenkungen alleine eine Kreditklemme nicht hatte verhindern können.

Und: Die EZB betreibt mit dem OMT keine Staatsfinanzierung – schließlich würde sie die Staatsanleihen nicht direkt den Krisenstaaten, sondern anderen Investoren am sogenannten Sekundärmarkt abkaufen. Dennoch ist sie mit dem OMT zweifellos näher an die Grenze zur Staatsfinanzierung herangerückt – auch wenn das ganze Programm bislang nur eine Ankündigung geblieben ist.

Daher darf dieses Programm nur eine Ultima Ratio sein und dabei müssen die Staaten die EZB unterstützen: Sie müssen den wohldosierten Konsolidierungskurs fortsetzen, um die Staatsschulden europaweit zurückzuführen. Vor allem aber müssen sie die Eigenkapitalregulierung von Banken ändern. Denn weil Staatsanleihen der Euroländer als risikolos gelten und Banken dafür kein Eigenkapital hinterlegen müssen, haben viele Banken den Bestand an Staatsanleihen sogar aufgestockt. Der Teufelskreis kann so sehr schnell wieder in Gang kommen. Die Regulierung muss daher mittelfristig so geändert werden, dass Banken entsprechend des Risikos von Staatsanleihen Eigenkapital zur Seite legen müssen und dass es, anders als bisher, eine enge Grenze für den Anteil der Staatsanleihen in der Bilanz gibt.

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