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Klaus-Heiner Röhl IW-Nachricht 7. April 2020

Staatshilfen in der Corona-Krise: Guter Ansatz mit Schwächen

Die Bundesregierung legt noch einmal nach und beseitigt einen entscheidenden Webfehler bei den Liquiditätskrediten, die kleine und mittlere Unternehmen über die Corona-Krise retten sollen. Allerdings gibt es immer noch Nachholbedarf: Kleine Unternehmen mit mehr als zehn Mitarbeitern bekommen in manchen Bundesländern Unterstützung durch Zuschüsse, in anderen gehen sie leer aus.

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Gut gemeint ist nicht immer gut gemacht. Das galt auch für die Liquiditätshilfen, mit denen die Bundesregierung mittelständische Unternehmen in der Corona-Krise vor Zahlungsunfähigkeit bewahren wollte. Das Problem: Die Hausbanken der Unternehmen müssen die Darlehen, die von der Staatsbank KfW bereitgestellt werden, prüfen und bewilligen – und das lief bislang keinesfalls immer reibungslos ab. Denn die Banken standen trotz 80-prozentiger Risikoübernahme durch die KfW weiterhin mit 20 Prozent im Risiko – die oft genannte 90-prozentige Risikoübernahme galt nur für Investitionen. Aktuell geht es aber um Kredite für die Fortsetzung des Geschäfts. 

Nun justiert die Bundesregierung nach: Jetzt trägt die KfW das Ausfallrisiko bei Kleinunternehmen mit elf bis 50 Mitarbeitern bis zu einem Betrag von einer halben Million Euro ganz. Bei Mittelständlern mit 50 bis maximal 250 Mitarbeitern bürgt die KfW sogar bis zu einem Volumen von 800.000 Euro. Die Kredite sollen über einen Zeitraum von zehn Jahren laufen, wobei zwei tilgungsfreie Jahre zu Beginn Luft für den Neustart nach Corona verschaffen. 

Banken müssen prüfen

Viele Hausbanken hatten es in den vergangenen Tagen nicht leicht: Zum Teil wurde die Schuld für die bislang schleppende Bewilligung bei ihnen verortet. Die Banken konnten aber gar nicht anders, als jeden Kreditantrag detailliert zu prüfen und die weiteren Geschäftsaussichten zu bewerten – denn dazu sind sie sind nach den bankenaufsichtlichen Vorgaben verpflichtet. Und da die Geschäftsaussichten geschlossener Unternehmen vollkommen unklar sind, konnten die Hausbanken nach diesen Regeln auch nicht großzügig und schnell Kredite vergeben. Hier dürfte die vollständige Risikoübernahme für Abhilfe sorgen.

Flickenteppiche für Kleinunternehmen

Ein Problem bleibt jedoch weiterhin bestehen. Nur Kleinstbetriebe mit bis zu zehn Beschäftigten erhalten aktuell vom Bund Zuschüsse und nicht bloß rückzahlbare Kredite. Dabei haben auch Unternehmen mit bis zu 50 Beschäftigten oft nur wenig Eigenkapital, sodass reine Kredithilfen bei länger anhaltender Geschäftsschließung zur Überschuldung und letztlich in die Insolvenz führen. Hier sind teilweise die Länder eingesprungen und gewähren auch diesen Betrieben Zuschüsse: Brandenburg beispielsweise spendiert Unternehmen mit bis zu 100 Mitarbeitern bis zu 60.000 Euro. Dadurch entsteht nun allerdings ein Flickenteppich, in dem das Überleben eines Kleinunternehmens davon abhängen kann, auf welcher Seite der Landesgrenze es seinen Geschäftssitz hat. 
 

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