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Griechenlands Umschuldung IW-Nachricht 23. Februar 2012

Zur Not mit Zwang

Der 53,5-prozentige Schuldenschnitt auf die griechischen Staatsschulden soll die Schuldenlast des gebeutelten Landes deutlich senken. Einige Investoren weigern sich aber. Doch dagegen hat Griechenland ein Ass im Ärmel – zumal die damit verbundenen Risiken gar nicht so groß sind.

Griechenland kann Investoren noch dazu bringen, den Schuldenschnitt mitzutragen. Eine Möglichkeit bietet eine Änderung des Kleingedruckten: Griechenland kann in den Anleihen nach heimischem Recht per Gesetz im Nachhinein sogenannte Collective Action Clauses (CACs) einführen. Diese ermöglichen einer Gläubigermehrheit von beispielsweise zwei Dritteln oder drei Vierteln die verbleibende Minderheit zum Schuldentausch zu zwingen. Eine nachträgliche Vertragsänderung ist zweifellos nicht unproblematisch, aber die CACs sind am Finanzmarkt schon lange gängige Praxis.

Wenn Griechenland die Verweigerer in die Umschuldung zwingt, würden die Ratingagenturen das Land zwar noch deutlich stärker herabstufen. Doch bereits jetzt signalisieren Standard & Poors und Co., dass sie eine derartige Herabstufung nicht lange aufrechterhalten würden.

Von daher dürfte den griechischen Banken – und letztlich der griechische Wirtschaft – nicht wie befürchtet der Geldhahn zugedreht werden. Denn die griechischen Banken könnten ihre Staatsanleihen nur für die kurze Zeit der Herabstufung auf einen Bankrottstatus nicht als Sicherheiten nutzen, wenn sie Kredite von der EZB haben wollen.

In der Zwischenzeit können die Finanzinstitute nach einer Regeländerung der EZB auch eigene Kreditforderungen als Sicherheiten nutzen. Selbst der Euro-Rettungsschirm könnte im Rahmen des neuen Hilfspakets einspringen.

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