Angesichts der fragwürdigen Forderungen nach Eurobonds hat die deutsche Bundesregierung zu Recht darauf gepocht, dass Italien und Spanien stattdessen gegebenenfalls die bestehenden Instrumente des Rettungsschirms nutzen sollen. Der Verzicht auf ein formelles Anpassungsprogramm darf aber nicht zum Erlahmen der bislang ansehnlichen Reformen in beiden Ländern und somit zum Präzedenzfall für ein Aufweichen der ESM-Konditionalität führen.
Italien und Spanien müssen den Reformkurs halten
In Brüssel und teils auch an den internationalen Finanzmärkten hat sich die irrige Meinung durchgesetzt, die Euro-Schuldenkrise sei angesichts hoher Zinsen in Italien und Spanien nicht mehr kontrollierbar ohne eine Vergemeinschaftung von Staatsschulden und Bankenrisiken. Doch darf jetzt nicht der Fehler gemacht werden, die Krise kurzfristig mit Instrumenten zu bekämpfen, die langfristig falsche Anreize für eine zu laxe Haushalts- und Bankenpolitik setzen.
Daher ist der EU-Gipfelbeschluss richtig, die Instrumente des Rettungsschirms zur Krisenbekämpfung zu nutzen. Weil Italien und Spanien bislang weitgehend sinnvolle und umfangreiche Reformen eingeleitet haben, will man auf ein formelles Anpassungsprogramm verzichten. Stattdessen soll bei einem Rückgriff auf den Fonds vertraglich fixiert werden, dass beide Länder sich strikt an die EU-Regeln halten müssen, vor allem an die Vorgaben des Stabilitäts- und Wachstumspaktes.
Diese Soll-Bestimmung muss aber auch wirklich umgesetzt werden, damit die Reformwirkung der Hilfen erhalten bleibt. Doch geht ein Teil des wichtigen Drohpotenzials des ESM verloren, weil nun darauf verzichtet werden soll, dass Hilfsprogramme mit einem teilweisen Souveränitätsverzicht der Krisenländer verbunden sind. Das darf in Zukunft nicht für Länder mit nur mäßiger Reformperformance zu einem Einfallstor werden – und damit zum Präzedenzfall für ein grundsätzliches Aufweichen der Reformkonditionalität des ESM.
Darüber hinaus ist auch der Gipfelbeschluss richtig, dass der ESM nach einer Zentralisierung und Stärkung der europäischen Bankenaufsicht direkt Kredite an strauchelnde Banken geben kann. Dieser Schritt dient zu Recht der Entkoppelung der gefährlichen Verflechtung von Staaten und Banken. Hier muss freilich sichergestellt sein, dass der ESM Miteigentümer wird und somit Sicherheiten erhält – und dass die Gläubiger und Anteilseigner zuerst und konsequent zur Kasse gebeten werden, um die Verlustrisiken möglichst gering zu halten.
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