Schwarz-Rot will niedrige Renten aufstocken. Weil eine geringe gesetzliche Versorgung aber noch lange nicht mit Altersarmut gleichzusetzen ist, drohen teure Mitnahmeeffekte. Deshalb müssen die angehenden Koalitionäre die Rentenaufstockung zumindest von einer Bedürftigkeitsprüfung abhängig machen.
Wider die Mitnahmeeffekte
Was bei der Union die Lebensleistungsrente, ist bei der SPD die Solidarrente. Beide meinen Ähnliches, weshalb die angehenden Koalitionäre folgendes planen: Wer mindestens 40 Beitragsjahre in der Gesetzlichen Rentenversicherung aufweist und wer zudem privat und/oder betrieblich vorgesorgt hat, der soll nicht auf die Grundsicherung im Alter angewiesen sein. Bislang ist allerdings noch nicht klar, wie die Aufstockung erfolgen soll.
Unabhängig von technischen Details drohen aber teure Mitnahmeeffekte, wenn auf eine Prüfung der Einkommens- und Vermögensverhältnisse verzichtet wird. Denn womöglich bezieht ein Rentner weitere Einkommen, kann auf Vermögen zurückgreifen oder ist über das Alterseinkommen des Partners bestens abgesichert. In diesen Fällen bedarf es keiner Hilfe durch die Beitrags- oder Steuerzahler. Deshalb ist es richtig, wenn sich Union und SPD darauf verständigen, vor die Rentenaufstockung eine Bedürftigkeitsprüfung zu stellen. Nur dann kann die Hilfe auf jene Personen beschränkt werden, die ihrer tatsächlich bedürfen. Folgerichtig muss diese Hilfe dann aber auch aus allgemeinen Steuermitteln und nicht aus Beiträgen finanziert werden.
Einen faden Beigeschmack behält die Zuschussrente dennoch. Denn wenn nur ein Versicherungsjahr fehlt oder jemand als Selbständiger statt als Angestellter gearbeitet hat, wird er bei Bedürftigkeit im Alter anders behandelt und schlechter gestellt.
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