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Rentenangleichung in West und Ost IW-Nachricht 8. Dezember 2015

Wer A sagt, muss auch B sagen

Die Unterscheidung zwischen Ost- und Westrenten ist nicht mehr zeitgemäß. Doch einfach den ostdeutschen Rentenwert auf Westniveau anheben – das würde die Versicherten im Westen übervorteilen. Im Gegenzug müssen die Arbeitnehmer im Osten auf die Hochwertung ihrer Löhne und Gehälter verzichten.

Wieder einmal wird eine Angleichung der Ostrenten an das westdeutsche Rentenrecht gefordert. In der Tat wirkt die Unterscheidung in West und Ost 25 Jahre nach der Wiedervereinigung befremdlich. Doch so offenkundig die Ungleichbehandlung auch ist, sie zu beseitigen, ist alles andere als trivial.

Der aktuelle Rentenwert liegt in den alten Bundesländern mit 29,21 Euro derzeit fast zwei Euro über dem ostdeutschen Pendant von 27,05 Euro. Neben den persönlichen Entgeltpunkten, die die Menschen im Laufe ihres Lebens durch Beitragszahlungen und Kindererziehung sammeln, entscheidet eben dieser aktuelle Rentenwert über die Höhe der monatlichen Rente. Der Modell-Rentner mit 45 Beitragsjahren und durchschnittlichem Verdienst kommt mit Erreichen der Regelaltersgrenze so auf 45 Entgeltpunkte. Seine Altersrente beträgt damit das 45-Fache des aktuellen Rentenwerts. Im ostdeutschen Meißen sind das aktuell 1.207,05 Euro pro Monat, in Essen-Kettwig dagegen 1.314,45 Euro.

Ist diese Ungleichheit auch ungerecht? Nicht wirklich. Denn nicht alle Menschen haben denselben Durchschnittsverdienst, im Osten sind die Löhne niedriger als im Westen. Deswegen wird auch die Beitragszahlung in den neuen Bundesländern höher bewertet, Arbeitnehmer erhalten hier für die gleiche Leistung mehr Entgeltpunkte. Ein ostdeutscher Arbeitnehmer, der mehr als im ostdeutschen aber weniger als im westdeutschen Durchschnitt verdient, kann deshalb mehr als einen Entgeltpunkt für seine in diesem Jahr gezahlten Beiträge erzielen.

Deshalb gilt: Wer A sagt, muss auch B sagen. Wer den Rentenwert Ost anheben möchte, muss auf eine Hochwertung ostdeutscher Verdienste verzichten. Ansonsten würde das System in eine Schieflage geraten, weil zusätzliche Ansprüche entstünden, die nicht gegenfinanziert wären. Die ostdeutschen Arbeitnehmer und Rentner würden dann zu Lasten der westdeutschen Kollegen profitieren.

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