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Betriebliche Altersvorsorge IW-Nachricht 5. November 2014

Vorsicht Bumerang

Um Arbeitgeber für die Betriebsrente zu begeistern, plant die Bundesarbeitsministerin offenbar, die Firmen von ihrer Haftungspflicht zu befreien. Der Schuss könnte aber auch nach hinten losgehen. Denn die Haftungsregel hat die Unternehmen bislang vor hohen Eigenkapitalquoten bewahrt.

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Das Bundesarbeitsministerium will Betriebe animieren, eigene Pensionsfonds oder Pensionskassen zu gründen. Um die Arbeitgeber zu locken, sollen sie laut Zeitungsinformationen von ihrer Haftung für die zugesagte Betriebsrente befreit werden.

Gut gemeint bedeutet aber noch lange nicht gut gemacht: Die „Enthaftung“ der Arbeitgeber könnte sich als Bumerang erweisen. Denn bis vor gut einem Jahr beabsichtigten die Brüsseler Eurokraten, die Einrichtungen der betrieblichen Altersversorgung den strengeren Eigenkapitalanforderungen nach Solvency II zu unterwerfen. Dann hätten Arbeitgeber, die ihre Betriebsrentenzusage zum Beispiel über eine Pensionskasse organisieren, erhebliche Summen an Eigenkapital nachschießen müssen. Mit dem Hinweis, dass die Unternehmen aber ohnehin haften, konnte eine strengere Eigenkapitalanforderung verhindert werden.

Würde nun ausgerechnet die Arbeitgeberhaftung ausgesetzt, ließe sich auf dem Brüsseler Parkett kaum noch gegen höhere Eigenkapitalanforderungen für Pensionskassen und Co. argumentieren. Die dann erforderlichen Nachzahlungen würden die Unternehmen nicht nur überfordern, sondern möglicherweise weitere Arbeitgeber von einem Engagement abhalten.

Zudem befürchten Kritiker, dass die Betriebsrente über den Umweg der Allgemeinverbindlichkeit schleichend zur Pflicht werden könnte. Doch dann würde nicht nur eine bestimmte Form der Altersvorsorge bevorzugt behandelt. Den Betrieben würde vielmehr auch ein wichtiges personalpolitisches Instrument aus der Hand genommen.

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