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Gesetzliche Krankenversicherung IW-Nachricht 31. März 2015

Vorschlag widerspricht Wettbewerbsidee

Die SPD-Linke fordert einen höheren Arbeitgeberbeitrag zur Gesetzlichen Krankenversicherung (GKV). Doch damit würde der Wettbewerb zwischen den gesetzlichen Krankenkassen im Keim erstickt – und das, obwohl die Politik ihn seit dem Jahresanfang über kassenindividuellen Zusatzbeiträge anzukurbeln versucht.

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Aufgrund des hohen Beschäftigungsstands und der günstigen Lohnentwicklung verfügen der Gesundheitsfonds und die meisten Krankenkassen über umfangreiche Rücklagen. Über fünf Jahre gab es keine Beitragssatzerhöhung, und was vielleicht noch mehr verwundert: Im gleichen Zeitraum gab es auch kaum eine Diskussion über zusätzliche Finanzmittel für das gesetzliche System. Im Gegenteil: Der Bundesfinanzminister konnte sogar den ursprünglich vereinbarten Bundeszuschuss zur GKV vorübergehend kürzen, ohne dass diese ins Schlingern geraten ist. Langsam aber sicher macht sich jedoch Katerstimmung breit. Denn die Leistungsausgaben steigen ungebremst, aber die Beitragseinnahmen wachsen nicht in den Himmel.

Die SPD-Linke fordert deshalb, den Arbeitgeberanteil zum Krankenversicherungsbeitrag anzuheben. Bislang liegt der paritätisch finanzierte, also zu gleichen Teilen von Arbeitnehmern und Arbeitgebern getragene Beitragssatz bei 14,6 Prozent. Seit Juli 2005 zahlen die Beschäftigten und Rentner zusätzlich 0,9 Prozent – ohne Zutun ihrer Chefs oder der Rentenkasse. Dieser zusätzliche Beitragssatz wird allerdings seit Anfang des Jahres nicht mehr für alle einheitlich, sondern von jeder einzelnen Krankenkasse selbständig festgelegt.

Die Idee dahinter: Kassen, die mit den Zuweisungen aus dem Gesundheitsfonds nicht auskommen, müssen einen höheren Beitragssatz verlangen als solche, die effizient wirtschaften. Sie geraten damit aber unter Anpassungsdruck, weil preisbewusste Versicherte zum günstigen Konkurrenten wechseln können. Auf diese Weise sollen AOK und Co. angehalten werden, sich verstärkt um eine effiziente Versorgung zu bemühen.

Wenn nun vor diesem Hintergrund der Arbeitgeberanteil angehoben würde, droht gleich mehrfach Ungemach: Zum einen führt eine Erhöhung des Arbeitgeberbeitrags zu steigenden Arbeitskosten. Das kann mittelfristig negativ auf den Arbeitsmarkt wirken. Dann würde die Entwicklung der Beitragseinnahmen gebremst und der Finanzierungsdruck stiege noch weiter an. Zum anderen führt ein höherer allgemeiner Beitragssatz den Wettbewerbsgedanken ad absurdum. Denn die Idee der kassenindividuellen Zusatzbeiträge ist es ja gerade, dass bei steigenden Ausgaben jene Krankenkassen besonders günstig dastehen, die sich um eine wirtschaftliche Versorgung bemühen. Damit dieser Anreiz nicht schon im Ansatz versiegt, darf das Gesundheitsministerium nicht bereits im Vorfeld drohender Ausgabensteigerungen für zusätzliche Beitragseinnahmen sorgen.

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