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IW-Nachricht 10. Mai 2019 Jochen Pimpertz

Respektrente: Verschiebebahnhof auf Kosten der Jüngeren

Medienberichten zufolge will die SPD ihren Vorschlag einer Respektrente nicht nur aus Steuermitteln finanzieren, sondern zusätzlich auch die Gesetzliche Kranken- und Arbeitslosenversicherung anzapfen. In jedem Fall müssen letztendlich vor allem jüngere Beitragszahler die Zeche zahlen – das Solidaritätsprinzip deckt diesen Verschiebebahnhof nicht.

Nach der jüngsten Steuerschätzung wird der Handlungsspielraum für die GroKo in den nächsten Jahren enger – das gilt auch für sozialpolitische Vorhaben. Nach Recherchen von Spiegel Online und dem Redaktionsnetzwerk Deutschland scheint das aber die Sozialdemokratie nicht anzufechten: Demnach haben der Bundesfinanz- und Bundessozialminister einen Weg gefunden, das SPD-Modell einer Respektrente zu finanzieren, ohne die zusätzlichen Ausgaben – wie ursprünglich versprochen – allein aus dem Steuersäckel zu bestreiten. Dazu wollen die beiden Minister den Berichten zufolge die Gesetzliche Krankenversicherung (GKV) sowie die Arbeitslosenversicherung anzapfen.

Kein Krankengeld im Ruhestand

So soll der GKV-Beitrag der gesetzlichen Rentner von 14,6 auf 14,0 Prozent gesenkt werden. Je zur Hälfte würden dadurch die Ruheständler und die Gesetzliche Rentenversicherung (GRV) entlastet, schließlich übernimmt die Rentenkasse lediglich den ehemaligen Arbeitgeberbeitrag zur Krankenversicherung für ihre Ruheständler. Rund 400 Millionen Euro sollen dadurch für die Respektrente freigeschaufelt werden. 

Die Begründung: Im Ruhestand kann kein Krankengeld bezogen werden kann. Nach der Logik des Versicherungsprinzips scheint das nachvollziehbar. Müssten Rentner dann aber nicht nach der gleichen Logik einen deutlich höheren Beitragssatz entrichten, weil ihr Krankheitsrisiko mit dem Alter steigt?

Höhere Beiträge für Jüngere

Ein solcher Verschiebebahnhof lässt sich mit dem Solidaritätsprinzip nicht begründen. Denn wenn AOK, Barmer und Co. Rentnerbeiträge fehlen, droht in der Folge ein höherer Beitragssatz. Das belastet vor allem jüngere Beitragszahler, weil sie mehr verdienen als Rentner und entsprechend auch einen höheren Betrag an die Krankenkasse entrichten.

Hinzu kommt: Die Arbeitslosenversicherung soll für die Bezieher von Arbeitslosengeld I einen höheren Beitrag an die GRV überweisen – auf der Grundlage von 100 Prozent des letzten Bruttogehalts statt wie bisher nur von 80 Prozent. Glücklich schätzen könnten sich die Betroffenen, weil Arbeitslosigkeit damit zunächst keine Lücke in der Rentenanwartschaft reißt. Auch die GRV dürfte es freuen, weil zusätzliche 800 Millionen Euro in ihre Kassen fließen, die für die Respektrente eingesetzt werden sollen.

Wieder würden junge Beitragszahler in die Röhre schauen. Denn dieses Konzept belastet nicht nur den Etat der Nürnberger Bundesagentur – künftig müssen die zusätzlichen Rentenanwartschaften auch von den heute jungen und nachwachsenden Generationen mitfinanziert werden. 

Selbst wenn man die konzeptionellen Einwände gegen den SPD-Vorschlag nicht teilt: Spätestens mit diesem Verschiebebahnhof wird deutlich, dass die Sozialdemokratie bereit ist, die Interessen der jüngeren Arbeitnehmer auf dem Altar vermeintlicher Solidarität zu opfern. 
 

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