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Rentenversicherung IW-Nachricht 16. Januar 2014

Teures Tempo

Erst haben sich die Koalitionäre viel Zeit gelassen, um ihre Vorhaben für die neue Legislaturperiode abzustimmen. Jetzt drücken sie aufs Tempo. Der Gesetzesentwurf zur Rentenreform wird allein bis zum Ende dieser Legislaturperiode 2017 rund 32 Milliarden Euro kosten – aber auch nur, wenn auf die Schnelle nicht noch die eine oder andere Buchung vergessen wurde.

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Die Arbeits- und Sozialministerin hat einen Gesetzesentwurf zur Rentenreform vorgelegt, der bereits Ende Januar ins Parlament soll. Dabei beinhaltet der Entwurf zahlreiche Punkte, die eine ausführlichere Betrachtung und Diskussion verdienen:

  • Die „Mütterrente“ – besser die rentenrechtliche Anerkennung der Erziehung von Kindern, die vor 1992 geboren sind – soll verdoppelt werden. Das Ministerium plant dafür ab 2015 zusätzliche Kosten von 6,7 bis 6,6 Milliarden Euro pro Jahr ein. Warum diese Summe anders als in den bis dato diskutierten Zahlen im Laufe der Zeit nicht steigen soll, bleibt erklärungsbedürftig.
  • Langjährig Versicherte mit 45 Beitragsjahren sollen mit 63 Jahren abschlagfrei in den Ruhestand gehen können. Neben den Zeiten als Beitragszahler sollen auch Erziehungszeiten, Zeiten der Pflege sowie Zeiten des Bezugs von Arbeitslosengeld I zählen. Damit ist zwar die Diskussion vom Tisch, ob auch der Bezug von Hartz IV angerechnet werden soll. Grundsätzlich bleibt es aber bei dem Widerspruch zur Rente mit 67.

Zusammen mit der Anpassung der Erwerbsminderungsrenten und des Budgets für Rehabilitationsleistungen müssen Mehrausgaben von mindestens 9 Milliarden Euro pro Jahr veranschlagt werden. Nicht gerade eine gelungene „Investition“ in die Zukunft. Denn statt die Menschen länger im Erwerbsleben zu halten, wird ein Anreiz zum vorzeitigen Ruhestand gesetzt. Und gleichzeitig belastet die Mütterrente Beitrags- und Steuerzahler weit über die neue Legislaturperiode hinaus. Deshalb müssen Arbeitnehmer und Arbeitgeber nicht nur auf die aktuell mögliche Beitragssatzsenkung verzichten, sondern dauerhaft einen um 0,6 Prozentpunkte höheren Beitragssatz stemmen.

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