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(© Foto: Melpomene - Fotolia)
Pflegevorsorge IW-Nachricht 11. Februar 2014

Staatliche Förderung macht keinen Sinn

Immer mehr Menschen sind auf die steuerfinanzierte Hilfe zur Pflege angewiesen. Dies ist aber kein Grund für sozialpolitischen Aktionismus. Gefragt ist private Pflegevorsorge, aber keine staatliche Förderung derselben.

Wenn die Pflegekosten das eigene Budget übersteigen, also nicht aus der Rente, der gesetzlichen Pflegeversicherung sowie aus Rücklagen finanziert werden können, tritt die steuerfinanzierte Hilfe zur Pflege auf den Plan. Nach der aktuellen Statistik mussten 2012 rund 439.000 Menschen unterstützt werden. Dieser Wert zeichnet aber ein verzerrtes Bild. Denn wer in einem Jahr wiederholt Kurzzeitpflege in Anspruch genommen hat, wird mehrfach gezählt. Und Personen, die im Jahresverlauf versterben, zählt die Statistik ebenfalls. Aussagekräftiger ist die Stichtagserhebung zum Jahresende. Nach ihr waren aber immer noch fast 340.000 Menschen auf Hilfe zur Pflege angewiesen, also 2,7 Prozent mehr als im Vorjahr und gut 14 Prozent aller Pflegebedürftigen.

Einen Grund für weitreichende staatliche Eingriffe liefert diese Entwicklung aber trotzdem nicht:

  • Erstens ist der Teilkasko-Charakter der gesetzlichen Pflegeversicherung sinnvoll. Schließlich konzentriert sich das jüngste Standbein der Sozialversicherung auf die Übernahme der Pflegekosten. Für Kost und Logis etwa bei einer Unterbringung im Heim stehen indes gesetzliche, betriebliche und private Rente zur Verfügung. Entsprechend sollte die Pflegeversicherung nicht mit großzügigen Leistungsversprechen verwässert werden.
  • Zweitens ist der Teilkasko-Charakter der Versicherung bitter nötig: Angesichts des demografischen Wandels würde jede zusätzliche Leistungszusage vor allem die jungen Beitragszahler auf Dauer belasten. Doch die tragen ohnehin schon heute eine große Last, schultern sie doch – anders als die heute Hochbetagten – ein Leben lang steigende Beiträge.

Für die Jungen kann eine private Pflegezusatzversicherung durchaus Sinn machen – etwa um im Fall der Fälle das Einkommen des Ehepartners zu schonen. Die private Vorsorge muss aber nicht durch den Staat gefördert werden. Denn davon profitieren vor allem jene, die es sich leisten können, neben der Altersvorsorge auch noch für den Pflegefall vorzusorgen, und die zudem über Rücklagen verfügen, die sie im Pflegefall schonen wollen. Für die weniger gut Betuchten macht es dagegen mehr Sinn, etwa in die geförderte Privatrente zu investieren. Damit lässt sich die Rente während der gesund verbrachten Jahre aufbessern. Eine Förderung der Pflegezusatzversicherung kann diesen Anreiz verzerren.

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