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(© Foto: Diego Cervo - Fotolia)
Rente mit 63 IW-Nachricht 20. Mai 2014

Nebelkerze wird Frühverrentungswelle nicht verhindern

Die Koalition hat sich auf Regelungen gegen den Missbrauch der abschlagsfreien Rente mit 63 Jahren verständigt. Der Frühverrentungsanreiz für Arbeitnehmer bleibt davon aber unberührt. Denn wer die Voraussetzungen erfüllt, für den rechnet sich das neue Privileg.

Wer 45 Beitragsjahre aufweist, der soll ab dem 1. Juli dieses Jahres schon mit 63 Jahren abschlagsfrei in den Ruhestand wechseln können. Angerechnet werden auch Zeiten des Arbeitslosengeld-Bezugs. Wer die Voraussetzungen nicht erfüllt, der kann zwar auch mit 63 in den Ruhestand gehen. Er muss dann aber für jeden Monat, den er vor der Regelaltersgrenze aufhört, einen Abschlag von 0,3 Prozent hinnehmen. Bei einem regulären Rentenalter von aktuell 65 Jahren und 3 Monaten ergibt sich so ein Minus von bis zu 8,1 Prozent.

Kurz vor Abschluss des Gesetzgebungsverfahrens wittern die Koalitionäre nun Missbrauchsgefahren durch die Arbeitgeber. Die könnten versucht sein, Mitarbeiter mit 61 Jahren zu entlassen, damit diese dann nach zwei Jahren auf Kosten der Bundesagentur für Arbeit nahtlos in die abschlagsfreie Frühverrentung wechseln. Um diesen Weg zu versperren, soll ein Wechsel aus der Arbeitslosigkeit in den abschlagsfreien Ruhestand verhindert werden.

Was wie eine Lösung aussieht, ist aber nur eine Nebelkerze. Denn abgesehen davon, dass die Unternehmen immer mehr auf die Erfahrung ihrer altgedienten Kräfte setzen, wissen die Lohnbüros in der Regel nicht, welche Mitarbeiter die Voraussetzungen für eine abschlagsfreie Rente mit 63 erfüllen. Und selbst wenn, drohen im Falle einer Kündigung arbeitsrechtliche Auseinandersetzungen mit ungewissem Ausgang und hohen Abfindungen.

Mit einer Frühverrentungswelle ist gleichwohl zu rechnen. Denn gerade für langgediente Facharbeiter, für die Altersarmut kein Thema sein dürfte, entsteht ein Anreiz, frühzeitig das Arbeitsverhältnis zu beenden – im Zweifel auch gegen den Wunsch des Arbeitgebers. Ein einfaches Rechenbeispiel zeigt: Wer bereits 45 Jahre in die Rentenkasse eingezahlt und dabei immer durchschnittlich verdient hat, dessen abschlagsfreie Rente fällt mit 63 Jahren um 4,8 Prozent geringer aus als bei einer regulären Verrentung. Weniger wird es aber nicht, weil ihm nach der neuen Regelung weitere Abschläge erspart bleiben. Diese nur leicht reduzierte Rente bezieht er jedoch zwei Jahre länger – ein westdeutscher Mann im Schnitt fast 19 statt 17 Jahre.

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