Mediziner der Universität Magdeburg fordern, die Regeln für die Krankschreibung von Beschäftigten zu lockern. Doch das ist der falsche Weg: Die Arztbesuche ließen sich anders besser regulieren.
Ein gefährliches Experiment
In Deutschland gehen Patienten mehr als dreimal so häufig zum Arzt wie in Norwegen. Für Forscher an der Universität Magdeburg ist klar: Ein Großteil der Konsultationen ist darauf zurückzuführen, dass erkrankte Arbeitnehmer spätestens ab dem 3. Tag ihrem Arbeitgeber ein ärztliches Attest vorlegen müssen. In Norwegen hingegen kann ein Beschäftigter nach eigener Einschätzung und ohne Attest länger zu Hause bleiben. Die Fehlzeiten laufen deshalb keineswegs aus dem Ruder. Darum schlägt das Magdeburger Projektteam vor, auch hierzulande zu testen, ob es nicht ausreicht, erst nach dem fünften Krankheitstag eine ärztliche Bescheinigung zu verlangen. Davon erhoffen sich die Wissenschaftler vor allem eine Entlastung der Arztpraxen.
Allerdings entscheiden bereits heute viele Arbeitnehmer eigenverantwortlich, ob sie zur Arbeit gehen können oder nicht. Denn die meisten Arbeitgeber verlangen erst nach dem 3. Krankheitstag eine ärztliche Bescheinigung, obwohl sie laut Gesetz bereits ab dem 1. Fehltag auf einem Attest bestehen können.
Einer Verlängerung dieser Frist steht vor allem das Gesundheitsinteresse der Arbeitnehmer entgegen. Wer vermag denn zu beurteilen, wann eine Bronchitis aufhört und eine Lungenentzündung anfängt? Gut, wenn der Arzt solche Fragen abklärt. Laienhafte Fehleinschätzungen können auch die Krankenkasse teuer zu stehen kommen.
Dabei lassen sich die unterschiedlich vielen Arztbesuche auch anders erklären: In Norwegen müssen Patienten nämlich bei jedem Arztbesuch in die eigene Tasche greifen. Umgerechnet sind derzeit für jeden regulären Hausarztbesuch gut 16 Euro fällig, während der nächtliche Notdienst sogar über 27 Euro kostet. Beim Facharzt muss der Patient mehr als 36 Euro zahlen, falls er eine Überweisung hat, sonst kann es noch teurer werden. Eine ähnliche hohe Zuzahlung hätte man in Deutschland testen können – wenn die Praxisgebühr im Jahr 2013 nicht abgeschafft worden wäre.
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