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(© Foto: Kerstin Waurick/iStock)
Jochen Pimpertz IW-Nachricht 6. Oktober 2016

Gesetzliche Rentenversicherung: Der Beitragssatz ist nur eine von drei Stellschrauben

Der Wunsch, das Rentenniveau nach 2030 nicht ins Bodenlose fallen zu lassen, muss nicht zwangsläufig zu einem Anstieg des Beitragssatzes zur Gesetzlichen Rentenversicherung auf mehr als 22 Prozent führen. Wenn Arbeitnehmer länger arbeiten, stabilisiert sich das Verhältnis zwischen Rentnern und Beitragszahlern – und damit auch der Beitragssatz von derzeit 18,7 Prozent des Bruttolohns.

Bundesarbeitsministerin Andrea Nahles stimmt die Arbeitnehmer auf steigende Beitragssätze zur Rentenversicherung ein: Nach 2030 soll die bisherige Obergrenze von 22 Prozent nicht mehr gelten. Denn langfristige Berechnungen ihres Hauses zeigen, dass das Rentenniveau von heute 47,5 Prozent ohne Nachjustierung bis auf 41,6 Prozent im Jahr 2045 abzurutschen droht. Angesichts dieser Werte fürchtet Nahles um die Akzeptanz der Gesetzlichen Rentenversicherung und fordert ein Mindestsicherungsniveau.

Richtig ist, dass der demografische Druck auf das umlagefinanzierte System auch nach 2030 anhält, denn dann gehen die geburtenstarken Jahrgänge in Rente. Richtig ist aber auch, dass mit der bestehenden Obergrenze für den Beitragssatz zur Rentenversicherung sowie der Untergrenze für das Versorgungsniveau bereits Haltelinien definiert sind. Bei einem Beitragssatz von 22 Prozent würden Arbeitnehmer und Arbeitgeber im Jahr 2030 bereits um 3,7 Prozentpunkte stärker belastet als heutige Beitragszahler – ohne dass die Beschäftigten bereits privat vorgesorgt hätten.

Was die Bundesarbeitsministerin aber verschweigt: Es gibt neben Beitragssatz und Versorgungsniveau noch eine dritte Stellschraube im Rentensystem, die Regelaltersgrenze. Wenn das gesetzliche Rentenalter nach 2030 weiter angehoben wird und die Menschen auch tatsächlich länger als bislang arbeiten, kann das zahlenmäßige Verhältnis von Rentnern und Beitragszahlern stabilisiert werden, ohne den Beitragssatz weiter anheben und/oder das Rentenniveau weiter absenken zu müssen.

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Ohnehin hat die Langfristberechnung des Versorgungsniveaus ihre Tücken. Denn obwohl die Regelaltersgrenze der Rentenversicherung bis zum Jahr 2030 auf 67 Jahre steigt – verbunden mit der Hoffnung, dass die Menschen auch entsprechend länger arbeiten und Beiträge zahlen –, wird das Rentenniveau nach wie vor anhand eines fiktiven Standardrentners mit 45 Beitragsjahren berechnet. Selbst wenn man die Beitragsjahre auf 47 erhöht, sinkt das Sicherungsniveau bis 2030 nicht etwa auf 44,6 Prozent, wie von der Bundesregierung im November 2015 noch erwartet, sondern lediglich auf 46,6 Prozent.

Diese einfachen Überlegungen verdeutlichen vor allem eines: Die Akzeptanz der Rentenversicherung hängt nicht nur von der Höhe des Versorgungsniveaus und damit von der Zustimmung der Rentner und rentennahen Jahrgänge ab, sondern auch von der Zustimmung der jungen Beitragszahler. Deshalb haben neue Leistungsversprechen in Zeiten des demografischen Wandels keinen Platz mehr, auch wenn die nächste Bundestagswahl in Sichtweite kommt. Ob neuerliche Anhebung der Mütterrente, Lebensleistungsrente oder gar ein allgemein höheres Rentenniveau – all diese Vorschläge verursachen dauerhaft zusätzliche Ausgaben, die den Beitragssatzanstieg beschleunigen statt ihn zu bremsen.

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