Besserverdienende mehr in die Rente einzahlen zu lassen, löst weder demografische Probleme noch vermeintliche Gerechtigkeitsdefizite. Im Kern stellt der Vorschlag des neuen SPD-Vorsitzenden den Sozialversicherungsgedanken der gesetzlichen Rente in Frage.

SPD-Rentenvorschlag: Das Ende der ursprünglichen Sozialversicherungsidee
Der neue SPD-Vorsitzende Norbert Walter-Borjans schlägt vor, dass Besserverdienende höhere Beiträge in die Rentenversicherung zahlen. Dazu will er die Beitragsbemessungsgrenze anheben und die Beitragspflicht auf Kapitaleinkünfte ausweiten. In der gesetzlichen Rentenversicherung führt das aber zu neuen Verwerfungen:
- Wer während seines Erwerbslebens höhere Beiträge zahlt, erhält im Alter eine im Vergleich zu den übrigen Beitragszahlern höhere Rente – so die Logik der beitragsbezogenen Rente. Nach dem Vorschlag des SPD-Vorsitzenden droht dann aber künftig ein stärkeres Auseinanderklaffen in der Versorgung gesetzlicher Rentner zwischen ehemaligen Geringverdienern und Besserverdienern.
- Für junge und nachfolgende Beitragszahler wäre damit noch nichts gewonnen. Denn entweder steigt die Rentenlast in der Zukunft unverändert, weil die Besserverdiener einen größeren Anteil an dem künftig zu verteilenden Kuchen erhalten. Für die ehemaligen Geringverdiener bliebe dann noch weniger. Oder die Rentenlast steigt noch stärker als ohnehin und das auf Kosten der nachfolgenden Generationen.
- Was bisher nicht explizit genannt wurde, aber in dem Vorschlag mitschwingt: eine Kappung der Rentenansprüche für Besserverdiener. Damit ließe sich ein Anstieg der künftigen Rentenlast begrenzen. Die gesetzliche Rente würde damit aber zu einem stärker umverteilenden Alterssicherungssystem umgebaut – das Ende der ursprünglichen Sozialversicherungsidee.
- Dann aber stellen sich neue Fragen: Warum überhaupt noch eine Beitragsbemessungsgrenze? Warum sollen nur Kapitaleinkünfte mit Beiträgen belastet werden und nicht auch Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung, selbständiger Nebentätigkeit oder Land- und Forstwirtschaft?
Die Finanzierung der gesetzlichen Rente würde damit einen zunehmend steuerähnlichen Charakter erhalten, die gesetzliche Rente im Zweifel zunehmend zu einer Fürsorgeleistung degenerieren. Welchen Sinn macht es aber, einen neuen Umverteilungsmechanismus im Rahmen der Alterssicherung zu schaffen, wenn dafür mit dem allgemeinen Steuer- und Transfersystem bereits ein funktionierendes System besteht?

Kosten der Entgeltfortzahlung auf Rekordniveau – trotz Datenkorrektur
Im Jahr 2022 mussten die Arbeitgeber gut 70 Milliarden Euro für die Entgeltfortzahlung ihrer erkrankten Beschäftigten aufbringen. Aufgrund einer Datenrevision fällt die Summe zwar geringer aus als bislang erwartet, aber sie liegt immer noch auf Rekordniveau. ...
IW
Haushalte: Neun von zehn lassen schwarz putzen
Weniger als zehn Prozent aller Haushalte, die eine Putz- oder Haushaltshilfe in Anspruch nehmen, melden diese auch an, zeigt eine neue Studie des Instituts der deutschen Wirtschaft (IW). Haushaltshilfen sind kein Luxus, sondern enorm wichtig: Sie helfen ...
IW