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Jochen Pimpertz IW-Nachricht 5. November 2014

DGB zur Teilrente: Aus der Zeit gefallen

Der Deutsche Gewerkschaftsbund (DGB) würde Arbeitnehmer künftig am liebsten schon mit 60 in Teilrente schicken, also nur noch Teilzeit arbeiten lassen. Angesichts des demografischen Wandels lassen sich solche Vorhaben aber nicht realisieren. Im Gegenteil: Sie würden die Beschäftigungschancen Älterer verschlechtern.

„Teilrente mit Teilzeit“ heißt die Formel, nach der ältere Arbeitnehmer einen gleitenden Übergang in den Ruhestand gestalten können. Dieses Modell steht bislang Beschäftigten ab 63 offen, wenn sie sich mit ihrem Arbeitgeber auf eine reduzierte Wochenarbeitszeit einigen können. Das Teilzeitentgelt wird dann mit einer anteiligen Rente aufgestockt. Bislang nutzen Arbeitnehmer dieses Modell allerdings kaum – unter anderem wegen der kaum nachvollziehbaren Hinzuverdienstgrenzen.

Während die Bundesregierung über eine einfachere Gestaltung dieser Hinzuverdienstgrenzen sinniert, fordert der DGB eine Öffnung des Modells für alle Mitarbeiter ab 60 – gepaart mit einem bedingungslosen Teilzeitanspruch. Dazu käme nach dem Willen des DGB noch ein „Altersflexigeld“, das all jenen den Weg in den Teilruhestand ebnen soll, die zwar gesundheitlich beeinträchtigt sind, aber kein Anrecht auf eine Erwerbsminderungsrente haben.

Fast kommt es einem vor wie ein völlig aus der Zeit gefallenes Spiel mit vertauschten Rollen: Warfen Gewerkschafter in den achtziger und neunziger Jahren den Unternehmen vor, ältere Mitarbeiter in den vorzeitigen Ruhestand zu drängen, so scheinen DGB und Co. heute selbst alles daran zu setzen, ihre Klientel vorzeitig aus dem Erwerbsleben zu lotsen. Dem demografischen Wandel werden diese Forderungen aber in keinem Fall gerecht:

  • Die Regelaltersgrenze steigt aus gutem Grund schrittweise von 65 auf 67 Jahre, damit die Rentenansprüche einer zunehmenden Zahl Älterer von immer weniger Jungen finanziert werden können. Die Option auf eine Teilrente ab 60 würde diesem Ansatz völlig zuwiderlaufen.
  • Mit einem bedingungslosen Teilzeitanspruch für alle ab 60 droht den Unternehmen ein kaum verkraftbarer Verlust von erfahrenen Mitarbeitern. Unter solchen Bedingungen würde sich ein Arbeitgeber künftig wohl zweimal überlegen, ob er noch ältere Fachkräfte einstellen möchte. Deren Beschäftigungschancen würden also erheblich leiden.
  • Das „Altersflexigeld“ würde zudem Personen mit einer gesundheitlichen Beeinträchtigung günstiger stellen als jene mit teilweiser Erwerbsminderung, weil das Flexigeld ihre Bezüge aufstockt – diese Option hätten die Erwerbsgeminderten nicht.

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