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Zuwanderung IW-Nachricht 5. Februar 2013

Die Regeln sind moderner als die Verwaltung

Das deutsche Zuwanderungssystem ist laut einer neuen OECD-Studie eines der offensten unter den Industrieländern. Dennoch kommen qualifizierte ausländische Arbeitskräfte nur zögerlich nach Deutschland.

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Von Ländern außerhalb Europas kommen jährlich rund 25.000 Zuwanderer für eine dauerhafte Beschäftigung nach Deutschland. Dänemark, Großbritannien und Italien ziehen bezogen auf ihre Bevölkerungszahl fünf- bis zehnmal so viele Zuwanderer an, bescheinigt eine Studie der Organisation für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (OECD).

Allerdings hat die OECD nur den Zeitraum bis 2010 untersucht. Im Jahr 2011 stieg die Zahl der nach Deutschland zugewanderten Arbeitskräfte immerhin auf rund 36.000 Zuwanderer. Auch die im August 2012 eingeführte „Blue Card“ entfaltet bereits ihre Wirkung. Bis heute haben 2.500 Hochqualifizierte eine Aufenthaltserlaubnis über dieses neue Instrument erhalten. Nunmehr müssen ausländische Akademiker nur noch ein Jahresgehalt von 46.400 Euro nachweisen – in Mangelberufen in Höhe von 36.200 Euro. Zuvor hatte die Schwelle bei 66.000 Euro gelegen.

Trotz dieser Erleichterungen wird Deutschland noch immer als schwer zugänglich wahrgenommen. Potenzielle Zuwanderer klagen über die langwierigen Verwaltungsvorgänge. Zwar erteilen deutsche Behörden relativ schnell eine Arbeitserlaubnis – aber nur, wenn die Zuwanderer aus der EU kommen oder in einem Mangelberuf wie Ingenieur und Arzt arbeiten wollen. Ansonsten müssen die Ämter prüfen, ob die Stelle nicht mit einem Bewerber aus Deutschland besetzt werden kann. In diesem Fall liegt die Bearbeitungszeit über dem OECD-Durchschnitt.

Die Einführung des elektronischen Aufenthaltstitels 2011 hat den Verwaltungsprozess nochmals verzögert. Seitdem erhalten Zuwanderer einen zusätzlichen Ausweis und nicht länger einen Hinweis in ihrem Reisepass. Die Ausstellung kann einige Zeit dauern, denn die neuen biometrischen Ausweise werden nur in Berlin hergestellt. Die OECD kritisiert deshalb zu Recht, dass die Arbeitsweise der deutschen Behörden nicht an die neuen Zuwanderungsregeln angepasst worden ist.

Auch gibt es noch immer keine Möglichkeit, die Aufenthaltsgenehmigung im Internet zu beantragen. Aus Sicht der OECD wäre das System transparenter, wenn die Kandidaten Anträge online stellen und ihren Status verfolgen könnten. Es fehlt in Deutschland also an einer modernen Infrastruktur, um die durchaus fortschrittlichen Zuwanderungsregeln effizient umzusetzen.

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