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Arzneimittelmarkt IW-Nachricht 26. November 2012

Pharma: Zwangsrabatt gehört auf den Prüfstand

Seit August 2010 müssen die Hersteller patentgeschützter Arzneimittel den gesetzlichen Krankenkassen 16 Prozent Rabatt auf ihre Produkte gewähren. Doch die gesamtwirtschaftliche Lage rechtfertigt diesen Abschlag längst nicht mehr.

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Indem der Gesetzgeber den Herstellerrabatt für innovative Arzneimittel Mitte 2010 von 6 auf 16 Prozent erhöht und deren Preise gleichzeitig eingefroren hat, wollte er die steigenden Ausgaben in der Gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) bremsen. Denn für das Jahr 2011 rechnete das Bundesgesundheitsministerium ursprünglich mit bis zu 11 Milliarden Euro Miese in der GKV. Doch der hohe Beschäftigungsstand, gute Lohnabschlüsse, der zum Jahreswechsel 2010/2011 um 0,6 Punkte erhöhte Beitragssatz und der höhere Bundeszuschuss zur GKV verwandelten das prognostizierte Defizit in einen Überschuss.

Für 2012 sagen die Schätzer für den Gesundheitsfonds ein weiteres Plus von über 3 Milliarden Euro voraus. Und selbst nach Abschaffung der Praxisgebühr sorgt der hohe Beschäftigungsstand im nächsten Jahr wahrscheinlich für ein ausgeglichenes Ergebnis.

Jedes Jahr überprüft der Gesundheitsminister, ob der erhöhte gesetzliche Abschlag auf innovative Medikamente durch die gesamtwirtschaftliche Situation gerechtfertigt ist. 2013 läuft der erhöhte Rabatt ohnehin aus. Angesichts der stabilen Finanzsituation in der GKV sollte der Zwangsrabatt allerdings schon jetzt zumindest reduziert werden.

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