Seit der Neuordnung des Arzneimittelmarktes müssen sich die Hersteller patentgeschützter Medikamente mit den Vertretern der Gesetzlichen Krankenversicherung auf den Preis einigen. Das bringt allerdings nur dann die erhofften Einsparungen, wenn die Verhandlungsergebnisse vertraulich behandelt werden.

Vertraulichkeit ist gefragt
Werden die Verhandlungsergebnisse – wie bislang vorgesehen – öffentlich bekannt, können nicht nur die Mitbewerber quasi kostenlos auf die Information zugreifen. Auch die Konkurrenz im Ausland dürfte ihre Verhandlungen dann statt an den höheren Listenpreisen an den ausgehandelten Preisen orientieren. Das geht besonders zulasten der in Deutschland ansässigen Hersteller von innovativen Medikamenten. Die Unternehmen können diesem Wettbewerbsnachteil nur entgehen, wenn sie eine Erstzulassung ihrer Arznei auf dem deutschen Markt meiden – darunter würden am Ende die deutschen Patienten leiden.
Dabei ist eine Veröffentlichung der Verhandlungsergebnisse weder notwendig, um den Wettbewerb zu anzuheizen, noch ist es Aufgabe des Gesetzgebers, der Preisfindung im Ausland vorzugreifen. Im Gegenteil: Wenn die deutsche Pharmaindustrie Exporterfolge verbucht, bedeutet das letztlich sichere Jobs in Deutschland – und die sichern das Sozialsystem hierzulande.
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