Der Gesetzentwurf zur Mietpreisbremse sieht einige Ausnahmeregelungen vor. Diese stoßen allerdings nicht überall auf Zustimmung. Doch ohne die Ausnahmen droht Deutschland ein Investitionsrückgang auf dem Immobilienmarkt, der die ohnehin schon angespannte Lage in den Städten weiter verschlimmern würde.

Immer bremsen ist kontraproduktiv
Weil die Mieten in vielen Ballungszentren steigen, plant die große Koalition die sogenannten Wiedervertragsmieten in Deutschland künftig stärker zu regulieren. Vorgesehen ist, dass die Mieten bei Neuvermietungen nur maximal 10 Prozent über der ortsüblichen Vergleichsmiete liegen dürfen. Nach den jüngsten Plänen von Schwarz-Rot sollen Neubauten und sanierte Wohnungen nun aber von dieser Regelung unberührt bleiben.
Diese Ausnahme wird jedoch heftig kritisiert. „Die angebliche Mietpreisbremse hat keinerlei Bremswirkung mehr“, meint beispielsweise die Vorsitzende des Verbraucherschutz-Ausschusses des Bundestags, Renate Künast. Die Leidtragenden des Regierungskompromisses seien die Mieter.
Doch mit ihrer Bewertung sitzt Künast einem Irrtum auf: Gerade eine Mietpreisbremse ohne jede Ausnahmeregelung würde die Mieter treffen. Allein die Diskussionen um eine Mietpreisbremse irritieren viele Investoren. Halten derartige Verunsicherungen an, wird die Schaffung neuen Wohnraums gefährdet. Doch gerade vor dem Hintergrund, dass Wohnungen in vielen Großstädten knapper werden, ist der Bau von Mietwohnungen der einzige Weg, den angespannten Markt zu beruhigen – und den Anstieg der Mietpreise abzuschwächen.
Deshalb ist es im Interesse der Mieter, von einer zu harten Regulierung des Wohnungsmarkts abzusehen. Die geplanten Ausnahmeregelungen helfen dabei, nicht direkt den ganzen Markt zu bremsen, sondern die Investitionsanreize für neuen Wohnraum zu erhalten.

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