Aus Sicht der Gewerkschaften nutzen Unternehmen Werkverträge vor allem, um Löhne zu drücken und arbeitsrechtliche Bestimmungen zu umgehen. Tatsächlich sind Werkverträge aber ein unverzichtbarer Bestandteil der Arbeitsteilung. Eine stärkere Regulierung könnte sich fatal auswirken.

Regulierungswut hilft keinem
Die Arbeitsteilung zwischen Firmen ist Ausdruck eines einfachen ökonomischen Prinzips: Jeder macht das, was er am besten kann. Deswegen entwickelt ein Automobilhersteller beispielsweise bestimmte Komponenten nicht selbst, sondern kauft sie von einem spezialisierten Hersteller an – und lässt sie gegebenenfalls sogar von dessen entsprechend qualifizierten Mitarbeitern einbauen.
Generell gilt die Devise: Was ein Betrieb besser selbst herstellt und was er von außen zukauft, kann sinnvoller Weise nur er allein entscheiden. Würden Werkverträge in Deutschland stärker reguliert, wie es die Gewerkschaften fordern, könnten die Unternehmen nicht mehr so effizient produzieren wie bislang. Ihre Wettbewerbsfähigkeit würde leiden und ohne Not gerieten Arbeitsplätze sowohl bei den Bestellern als auch bei Auftragnehmern von Werkverträgen in Gefahr.
Für Arbeitnehmer muss der Werkvertrag zudem kein Nachteil sein. Mitunter wenden die Auftraggeber und die Auftragnehmer von Werkverträgen den gleichen Tarifvertrag an. Und auf jeden Fall sind die Beschäftigten bei den Auftragnehmern von Werkverträgen keine „Arbeitnehmer zweiter Klasse“, wie gerne behauptet wird: Sie haben schließlich die gleichen Rechte wie andere Arbeitnehmer – darunter das Recht, sich von einer Gewerkschaft vertreten zu lassen, die für eine angemessene Entlohnung streitet. Der rechtswidrige Einsatz von Werkverträgen kann ohnehin bereits mit dem heute geltenden Gesetz sanktioniert werden, auch dafür braucht es also keine Regelverschärfung.
Für die These, dass Erwerbstätige, die auf Grundlage von Werkverträgen beschäftigt sind, grundsätzlich schlechter dastehen, fehlt überdies ein empirischer Beleg. Selbstständige, die Werkverträge abschließen, sind im Durchschnitt sogar besser qualifiziert und erzielen höhere Einkommen als abhängig Beschäftigte.
Eine Studie der gewerkschaftsnahen Hans-Böckler-Stiftung zeigt zudem, dass nur 2,5 Prozent der deutschen Industrieunternehmen überhaupt Werkverträge abschließen, die im Betrieb des Auftraggebers erbracht werden, zum Kernbereich seines Wertschöpfungsprozesses gezählt werden können und auf Dauer angelegt sind. Es spricht also vieles dafür, dass Unternehmen Werkverträge in der Regel wirklich so nutzen, wie es politisch gewollt ist.
Im europäischen Vergleich setzen deutsche Unternehmen ohnehin deutlich seltener auf Outsourcing als Unternehmen in anderen Ländern: 22,1 Prozent der Unternehmen in Deutschland lagern Aktivitäten im Produktionsbereich aus, in der EU insgesamt sind es 29,5 Prozent.

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