Die Einführung eines allgemeinen gesetzlichen Mindestlohns von 8,50 Euro würde die Zahl der Personen, die zusätzlich zum Lohn ergänzendes Arbeitslosengeld II beziehen, kaum senken. Einzig alleinstehende Vollzeitkräfte könnten profitieren.
Die meisten bleiben Aufstocker
Mit einem Stundenlohn von 8,50 Euro können Vollzeitarbeitnehmer im Monat etwas mehr als 1.400 Euro brutto erzielen. Der Staat behält davon 85 Euro Einkommensteuer und rund 290 Euro Sozialversicherungsbeiträge ein. Somit bleiben dem Arbeitnehmer rund 1.060 Euro netto übrig. Ein Alleinstehender hat damit gerade so viel, dass er keinen Anspruch auf ergänzende Leistungen des Arbeitslosengeldes II hat.
Anders sieht es bei größeren Haushalten aus: Hier liegt das Arbeitslosengeld II höher als der Verdienst aus der Erwerbstätigkeit zum Mindestlohn – selbst wenn das Kindergeld als zusätzliche Einkommensquelle berücksichtigt wird.
Im Ergebnis könnten also allenfalls vollzeitbeschäftigte Alleinstehende darauf hoffen, dass sie durch den Mindestlohn nicht mehr „aufstocken“ müssen. Das waren zuletzt allerdings nur rund 80.000 Personen. Ihnen bliebe der Gang zum Job-Center aber auch nur dann erspart, wenn der Mindestlohn nicht dazu führt, dass ihr Job komplett verloren geht.
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