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Minijobs IW-Nachricht 27. März 2012

Altersarmut ist nicht zwangsläufig die Folge

Geringfügig Beschäftigte erwerben in der Regel nur geringe Ansprüche an die gesetzliche Altersversorgung. Daraus resultiert jedoch nicht automatisch die Gefahr der Altersarmut.

Die gesetzliche Rentenversicherung funktioniert nach einem einfachen Prinzip: Die Höhe der Rente bemisst sich in erster Linie an dem, was an Beiträgen eingezahlt wurde. Da Minijobber nur wenig einzahlen, erhalten sie auch nur geringe Renten. Da zwei Drittel der ausschließlich geringfügig Beschäftigten Frauen sind, wittern einige sogleich Altersarmut für Millionen Frauen.

Berücksichtigt werden muss aber, dass der Verdienst aus dem Minijob in den meisten Fällen nur ein Teil des gesamten Haushaltseinkommens darstellt. Nur 19 Prozent der geringfügig beschäftigten Frauen sind alleinstehend oder alleinerziehend. Die große Mehrheit lebt in Paarhaushalten und profitiert im Alter von den Alterseinkünften ihrer Partner.

Hinzu kommt, dass ein Minijob für viele nur eine vorübergehende Episode in ihrer Erwerbsbiographie ist. Von allen geringfügig Beschäftigten des Jahres 2003 war fünf Jahre später nur ein Drittel immer noch in einem Mini-Job beschäftigt.

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