Seit Wochen ruft Ver.di das Sicherheitspersonal für Personenkontrollen an den Flughäfen Düsseldorf, Hamburg und Köln-Bonn zum Streik auf. Damit schädigt die Gewerkschaft nicht nur Passagiere, sondern auch unbeteiligte Unternehmen.
Flughafenstreiks sind unverhältnismäßig
Mit der Konzentration der Streiks im privaten Sicherheitsgewerbe auf drei Flughäfen missbraucht Ver.di das Streikrecht. Die Gewerkschaft schädigt nämlich nicht nur ihren Verhandlungsgegner, sondern nimmt Dritte, die keinen Einfluss auf die Verhandlungen haben, massiv in Geiselhaft. Den Flughäfen und Fluggesellschaften entstehen durch die Streiks Verluste, die insbesondere für angeschlagene Gesellschaften schmerzlich sind. Eigentlich müssten solche Arbeitskämpfe als unverhältnismäßig eingestuft werden.
Streik und Aussperrung gehören zwar zur Tarifautonomie. Jeder Arbeitskampf muss laut Rechtsprechung aber verhältnismäßig sein. Weil der Gesetzgeber keine Spielregeln für Arbeitskämpfe vorgeben will, müssen die Arbeitsgerichte im Einzelfall entscheiden, was darunter zu verstehen ist. Das tun sie aber nur dann, wenn eine Seite klagt.
Im Sinne der Verhältnismäßigkeit wären klare Vorgaben sinnvoll, um die negativen Drittwirkungen in Grenzen zu halten. Beispielsweise könnte festgelegt werden, dass eine Gewerkschaft nicht beliebig oft einen unbetroffenen Arbeitgeber bestreiken darf, und dass die Streiks im Verkehrssektor generell nicht länger als eine Schicht dauern dürfen.
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