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Hochschulfinanzierung IW-Nachricht 27. Mai 2014

Bund und Länder dürfen zusammenarbeiten

Bund und Länder haben sich geeinigt, wohin die Ausgaben für Bildung und Forschung fließen sollen, die SPD und Union im Koalitionsvertrag beschlossen hatten. Darüber hinaus soll die Verfassung geändert werden – mit einigen Folgen für die Bildungsfinanzierung.

Die Große Koalition hat im Koalitionsvertrag festgelegt, neun Milliarden Euro zusätzlich für Bildung und Forschung auszugeben. Jetzt haben sich Bund und Länder darauf geeinigt, fünf davon für Schulen und Hochschulen, eine für den Kita-Ausbau und drei für Forschung und Entwicklung zu verwenden. Außerdem will die Große Koalition die Verfassung ändern und es Bund und Ländern ermöglichen, die Hochschulen gemeinsam zu finanzieren.

Damit könnte auch der Hochschulpakt fortgeführt werden, den Bund und Länder im Jahr 2006 geschlossen hatten. Dieser sollte den Ländern genügend Geld zur Verfügung stellen, um die wachsende Zahl an Studenten zu bewältigen. Dadurch konnte ein Abbau der Hochschulkapazitäten in den ostdeutschen Bundesländern verhindert werden. Im Ingenieurbereich, der dringend benötigte Fachkräfte hervorbringt, stieg die Zahl der Studienanfänger seither bundesweit um mehr als 50 Prozent. Der Hochschulpakt hatte also Erfolg. Ohne eine Änderung des Grundgesetzes hätte der Hochschulpakt im Jahr 2020 auslaufen müssen, weil Bund und Länder laut Grundgesetz nur in Ausnahmefällen und wenn, dann nur befristet in der Hochschulfinanzierung zusammenarbeiten dürfen. Darüber hinaus schafft die nun geplante Verfassungsänderung die Voraussetzung für die Einführung eines Absolventenbonus, also einer Zahlung des Bundes an eine Hochschule, wenn diese einem Studenten zum Abschluss verholfen hat. Der Bonus würde einen Anreiz setzen, die Zahl der Studienabbrecher zu reduzieren.

Auch die Finanzierung des Bafög wollen Bund und Länder ändern. Bislang hatten die Länder die Förderung zu 35 Prozent und der Bund zu 65 Prozent finanziert. Der Bund übernimmt nun ab 2015 den Part der Länder in Höhe von derzeit 1,17 Milliarden Euro. Die frei gewordenen Mittel können die Länder für Schulen und Hochschulen einsetzen. Da der Bund nun alleine für das Bafög zuständig ist, könnte er die Ausbildungsförderung so umgestalten, dass Studiengebühren auf sozialverträgliche Weise eingeführt werden könnten. Der Wirtschaftsratsvorsitzende Wolfgang Marquardt hatte vorgeschlagen, dass der Betrag, den die Studenten für die Gebühren aufwenden müssen, auf das Bafög aufgeschlagen wird. Bislang hatten sich die Länder dagegen gewehrt, ihre Ausgaben für das Bafög zu erhöhen. Mit den Studiengebühren könnten die Hochschulen laut Marquardt rund 3 Milliarden Euro pro Jahr an zusätzlichen Einnahmen erzielen und die Ausbildungsqualität verbessern.

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