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Jochen Pimpertz IW-Nachricht 16. Juli 2018

Rentenreform: Es droht der Einstieg in die steuerfinanzierte Rente

In ihrem Koalitionsvertrag haben Union und SPD zahlreiche Leistungsverbesserungen bei der Rente versprochen, nun hat Bundesarbeitsminister Hubertus Heil die Rechnung präsentiert. Seine Pläne lassen sich nur mit deutlich mehr Geld vom Bund realisieren – mit entsprechenden Folgen für die Steuerzahler.

Nach den Reformvorschlägen soll das Rentenniveau bis zum Jahr 2025 bei mindestens 48 Prozent stabilisiert werden. Gleichzeitig soll der Beitragssatz nicht über 20 Prozent steigen. Diese doppelte Haltelinie kann nur eingehalten werden, wenn der Zuschuss durch den Bund deutlich erhöht wird. Denn die Mehrbelastungen sind angesichts der demografischen Entwicklung enorm: Von anfänglich 4 Milliarden Euro im Jahr 2019 steigen sie bis 2025 auf 5 Milliarden Euro pro Jahr. Berücksichtigt man außerdem die zu erwartenden jährlichen Rentenanpassungen, liegt die Summe schon bei etwa 5,9 Milliarden Euro.

Langfristig drohen dadurch gravierende Folgen für Steuer- und Beitragszahler: Eigentlich würde es die aktuelle Entwicklung erlauben, den Beitragssatz zur Rentenversicherung im kommenden Jahr noch einmal um 0,3 Punkte zu senken – nun bleibt er zunächst bei 18,6 Prozent. Danach wird er Stück für Stück erhöht. Während die neue Haltelinie von 20 Prozent ohne die Rentenerhöhungen erst im Jahr 2026 überschritten würde, kann sie nun ab dem Jahr 2024 nur noch mit zusätzlichen Steuermitteln gehalten werden.

Gleichzeitig hilft den Rentnern das Versprechen des Bundesarbeitsministers von einem Sicherungsniveau in Höhe von mindestens 48 Prozent nur temporär: Auch nach der Reform muss bereits 2027 mit einem Unterschreiten der neuen Haltelinie gerechnet werden. Nach bisherigem Recht wäre die 48-Prozent-Marke gerade einmal zwei Jahre früher unterschritten worden. Im Jahr 2030 liegt das nun zu erwartende Sicherungsniveau mit 45,9 Prozent lediglich 0,6 Punkte über der ursprünglich errechneten Marke. Sollte die Obergrenze für den Beitragssatz aber „unbegrenzt“ gelten, stellt sich die Frage, was nach 2025 passiert. Prognosen des Instituts der deutschen Wirtschaft zeigen, dass allein im Jahr 2030 zusätzliche Steuermittel von fast 30 Milliarden Euro notwendig wären, um das Sicherungsniveau und den Beitragssatz auf dem jetzt verabredeten Niveau zu stabilisieren.

Es bleibt abzuwarten, wie die von der Bundesregierung einberufene Rentenkommission auf das Maßnahmenpaket reagieren wird – sollte der Entwurf tatsächlich als Gesetz verabschiedet werden, wird der Reformspielraum der Kommission jedenfalls deutlich eingeschränkt.

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