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(© Foto: J. Kirchmaier-Gilg - Fotolia)
KITA-Ausbau und Betreuungsgeld IW-Nachricht 24. Juli 2013

Hü und Hott

Ab dem 1. August 2013 haben Eltern einerseits Anspruch auf ein Betreuungsgeld, wenn sie ihr Kind nicht in die KITA schicken. Andererseits haben sie allerdings auch einen Rechtsanspruch auf einen KITA-Platz für unter 3-jährige Kinder. Doch während sich der Ausbau der KITA-Plätze für Kinder, Eltern und den Staat rentiert, wirkt das Betreuungsgeld in die entgegengesetzte Richtung.

Das Institut der deutschen Wirtschaft Köln (IW) hat in verschiedenen Gutachten belegt, dass sich der Ausbau der KITA-Betreuung für unter 3-Jährige rechnet:

  • Alleinerziehende können dann eher arbeiten gehen und ihre Armutsgefährdung deutlich reduzieren.
  • Kinder werden in der KITA besser gefördert. So steigt beispielsweise bei Kindern von Migranten und Alleinerziehenden die Wahrscheinlichkeit, dass sie später ein Gymnasium besuchen, um rund 10 Prozentpunkte.
  • Für den Staat „verzinst“ sich sein Einsatz in der Kindererziehung mit rund 8 Prozent. Denn durch die steigende Erwerbstätigkeit wachsen die Volkswirtschaft und damit auch die Steuereinnahmen. Gleichzeitig sinken die Sozialausgaben.

Das Betreuungsgeld wirkt all diesen positiven Effekten entgegen, wie ein weiteres IW-Gutachten belegt. Denn es verleitet Eltern dazu, nach der Babypause nicht schnell wieder in den Arbeitsmarkt zurückzukehren. Gerade Kinder aus bildungsfernen Haushalten hält das Betreuungsgeld so von der Frühförderung fern und Eltern stehen dem Arbeitsmarkt nicht zur Verfügung.

Aus diesen Gründen sollte die Politik die für das Betreuungsgeld vorgesehenen Mittel – immerhin jährlich mehr als 1 Milliarde Euro – eher dafür nutzen, den Rechtsanspruch auf einen KITA-Platz schnellstmöglich umzusetzen. Denn es hilft auf Dauer niemandem, wenn dieser einfach dadurch eingelöst wird, dass die Qualitätsstandards in den KITAs abgesenkt werden.

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